Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Strandsituation

Mit Unterstützung des Landes Niedersachsen konnte jetzt nach erfolgter Ausschreibung der Auftrag für die Wiederherstellung des Strandes in Auftrag gegeben werden. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die ausführende Firma nach Beendigung der Arbeiten auf Wangerooge vorsieht, Anfang Mai zu uns kommen, um die Arbeiten hier bis zum 31. Mai abzuschließen. Hiernach steht der Strand in gewohnter Weise wieder zur Verfügung.

 

Ausschreibung Kurmittelbereich

Die Gemeinde Baltrum schreibt die Räumlichkeiten des Kurmittelbereiches im SindBad ab dem 01. April 2025 hiermit aus. Nähere Informationen erhalten Sie auf schriftliche Anforderung unter der E-Mail-Adresse: gemeinde@baltrum.de, an die Sie auch die Angebote/Bewerbungen bis zum 31. Mai 2024 senden wollen. Eine Nutzung dieser Räumlichkeiten ist ausschließlich für die Nutzung eines Kurmittelbetriebes vorgesehen.

 

Baustopp ab 01. Mai 2024

Ich weise auf die Vorgaben der Baltrumer Lärmverordnung und der Baltrumer Gefahrenabwehrverordnung hin, wonach lärmintensive Bauarbeiten in dem Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.09. eines jeden Jahres verboten sind und Baustellen an öffentlichen Verkehrsflächen mit einem zwei Meter hohen geschlossenen Bauzaun (blickdicht) zu versehen sind. Bitte räumen Sie zum Wohle der Gäste und Anlieger die Baustellen auf, sodass ein ordentliches Bild entsteht. Danke.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Niederschrift Nr. 10 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Mittwoch, den 13. Dezember 2023 um 20.00 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.00 Uhr                                                                              

Ende:    23.11 Uhr                                                                             

                                                  

anwesend waren:        Bürgermeister H. Olchers

                                 Ratsfrau K. Kammer

                                 Ratsfrau K. Hinrichs

                                 Ratsherr J. Bengen

                                 Ratsherr G. Heiken

                                 Ratsherr B. Hinrichs

                                 Ratsherr O. Klün

                                 Ratsherr R. Olchers

                                                                 

                                 Kämmerer D. Pollmann

                                 Verwaltungsangestellter O. Schütte

                                 Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin   

 

Es fehlt entschuldigt: Ratsherr Ulrichs

                                                                   

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 9 (18. WP) vom 04.10.2023                                                                                                
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung
  4. 1. Nachtragshaushaltsplan 2023/2024 der Gemeinde Baltrum    
  5. Erlass einer Richtlinie für die digitale Ratsarbeit in der Gemeinde Baltrum
  6. Annahme von Spenden
  7. Antrag der CDU-Fraktion, Auftragsvergabe Untersuchung SindBad
  8. Antrag Ratsherr Heiken, Gutachter (Baltrumer Straßen) für Neubauten
  9. Hafenzweckverbandsangelegenheiten:

12.1     Haushaltsplan 2024 für den Hafenzweckverband Neßmersiel

12.2     Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Reibepfahl

12.3     Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Videoüberwachung

12.4     Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Anzeigetafel

  1. Verschiedenes, Wünsche und Anregungen
  2. Bürgerfragestunde

 

 

 

Öffentlicher Teil:

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 04.12.2023 ergibt, wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 9 (18. WP) vom 04.10.2023

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 9 (18. WP) vom 04.10.2023 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Es wurden keine Beschlüsse in der nichtöffentlichen Sitzung gefasst.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

Sitzung Verbandversammlung des Hafenzweckverbandes Neßmersiel

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Hafenzweckverbandes Neßmersiel findet am Freitag, den 15.12.2023 um 10.30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses statt.

 

Fa. TenneT, Vorstellung der Kompensationsmaßnahme

Am 18.12.1023 findet in der Zeit von 13.30 -16.00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses eine Vorstellung der Firma TenneT über die geplante Kompensationsmaßnahme statt.

 

„Cuore“ Ergebnispräsentation

Am 17.01.2023 findet in Zeit von 17.30-20.00 Uhr die Ergebnispräsentation des Forschungsprojektes „CUORE“ unter der Leitung von Herrn Dr. Martin Döring im Sitzungszimmer des Rathauses statt. Untersucht wurde der Umgang mit den Folgen des Klimawandels auf der Insel.

 

Jobs on Island

Die Ergebnisse der Untersuchung des Fachkräftemangels, die in einer Kooperation mit der Jadehochschule und Herrn Prof. Dr. Schmoll auf den ostfriesischen Inseln durchgeführt wurde, werden im neuen Jahr vorgestellt.

 

Klimaschutzkonzept

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurde ein Klimaschutzkonzept durch Studierende der Uni Heidelberg unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Sterr erstellt und vorgestellt. Als nächste Schritte sollen die Gebäude der Gemeinde gutachterlich untersucht und Vorschläge für die Gebäudesanierungen gemacht werden. Die Finanzierung mit Fördermöglichkeiten ist ebenfalls zu klären.

 

Planung Feuerwehrgerätehaus

Bürgermeister Olchers berichtet, dass das neue Feuerwehrgerätehaus am jetzigen Standort der Feuerwehr entstehen soll, um Ressourcen zu sparen. Auf Anregung des Rates hat das Ingenieurbüro 3-ing aus Aurich 3 Varianten für Wohnungen im Obergeschoss vorgeschlagen. Die Fahrzeughalle soll mit 5 Fahrzeugboxen ausgestattet werden, um für die Zukunft vorzusorgen.

 

Beschilderung Gezeitenpfad

In Abstimmung mit dem NLWKN wurden neue Hinweistafeln für den Gezeitenpfad gestaltet. Die Finanzierung stammt zum Teil aus dem Verkauf der Gezeitenpfad-Broschüre.

 

OOWV, Preiserhöhung Trinkwasser

Der OOWV gibt bekannt, dass der Trinkwasserpreis ab dem 01.01.2024 auf Brutto 1,41€/m³ erhöht wird.

 

Inselschule

Bei einem Besuch von Frau Feldkamp vom regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Osnabrück und Herrn Dr. Thomas Mronga wurde mitgeteilt, dass Herrn Dr. Mronga die Stelle als Regierungsschuldirektor vorgeschlagen wurde. Das Volontariat würde ½ Jahr betragen. Voraussichtlich wird Dr. Mronga die Stelle annehmen. Eine kommissarische Vertretung für die Leitung der Inselschule Baltrum wird gestellt.

 

TOP 6: Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung

Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde einstimmig. Ein Original wird der Originalniederschrift der Ratssitzung angefügt.

 

TOP 7: 1. Nachtragshaushaltsplan 2023/2024 der Gemeinde Baltrum

Herr Pollmann erläutert den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023/2024 anhand der Präsentation und gibt zunächst einen Rückblick auf das Jahr 2023, in dem das Ergebnis voraussichtlich besser ausfallen wird als mit der ursprünglichen Planung vorgesehen. Im Ergebnishaushalt 2023 wird das Jahresergebnis mit 1.045.600 € und damit um 666.200 € höher als im ursprünglichen Ansatz ausgewiesen. Ursächlich hierfür sei unter anderem, dass die Steuereinnahmen insgesamt höher ausfielen und Stellen noch nicht besetzt werden könnten. Zur Finanzierung der Investitionen sind mit dem 1. Nachtrag keine Kreditaufnahmen mehr für das Jahr 2023 vorgesehen. Aufgrund der derzeitig positiven Liquiditätsentwicklung könnte sogar ein Darlehen, bei welchem die Vertragsbindung zum Jahresende ausläuft, vollständig zurückgezahlt werden. Infolgedessen beläuft sich die gesamte Tilgung der Darlehen im Jahr 2023 auf 478.300 €.

Für das 2024 sei eine Verschlechterung im Vergleich zum ursprünglichen Doppelhaushaltsplan zu erwarten, insbesondere durch die gestiegenen Energiekosten. Folglich wird im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag in Höhe von 786.400 € prognostiziert. Um die Übertragung von Haushaltsansätzen zwischen den Haushaltsjahren 2023 und 2024 möglichst zu vermeiden, wurden entsprechende Ansätze im Bereich des Investitionsplans angepasst. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wurde für das Jahr 2024 auf 274.800 € festgesetzt, um auch hier Übertragungen von Haushaltsansätzen zu verhindern.

Nach eingehender Erläuterung beschließen die anwesenden Ratsmitglieder die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Baltrum mit den Anlagen Haushalts-, Investitions- und Stellenplan sowie Beteiligungsberichte 2023/2024 einstimmig. Sofern die tatsächlichen Jahresabschlüsse 2022 und 2023 von den derzeitigen Hochrechnungen negativ abweichen und demzufolge der Fehlbetrag 2024 aus der Überschussrücklage nicht gedeckt werden kann, ist unverzüglich ein Haushaltssicherungskonzept mit konkreten Maßnahmen zur Konsolidierung zu erstellen.

 

TOP 8: Erlass einer Richtlinie für die digitale Ratsarbeit in der Gemeinde Baltrum

Wie Herr Pollmann mitteilt, beträgt der Zuschuss für die Beschaffung eines mobilen Endgerätes je 500,00 €. Herr Bengen hält das Zuschussverfahren für sozial ungerecht und schlägt stattdessen vor, dass den Ratsmitgliedern mobile Endgeräte durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt werden sollten, denn schließlich handele es sich um ein Ehrenamt. Herr Pollmann erklärt, dass die Richtlinie anpassbar sei, da sie von einer anderen Kommune übernommen wurde. Herr Klün möchte auf ein zusätzliches mobiles Endgerät verzichten. Bürgermeister Olchers stellt fest, dass ohnehin alle Ratsmitglieder über ein eigenes mobiles Endgerät verfügen. Man könne aber auch Einzelfallentscheidungen treffen, falls dies nötig sein sollte. Sodann wird die Richtlinie der Gemeinde Baltrum über die digitale Gremienarbeit in der vorliegenden Fassung von den anwesenden Ratsmitgliedern mit 7 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme beschlossen.

 

TOP 9: Annahme von Spenden

Die Gemeinde Baltrum hat Spenden in Höhe von insgesamt 1.014,04 € aus dem anonymen Spendenkoffer für das Kinderspielhaus erhalten.

Der Rat beschließt die Annahme der anonymen Spenden für die Gemeinde Baltrum in Höhe von 1.014,04 € einstimmig.

 

TOP 10: Antrag der CDU-Fraktion, Auftragsvergabe Untersuchung SindBad

Wie bereits in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgeschlagen wurde, empfiehlt Herr Bengen, den Antrag auf alle kommunalen Gebäude der Gemeinde Baltrum zu erweitern und energetische Untersuchungen im Hinblick auf das Klimaschutzkonzept zu veranlassen. Hierzu sollte man bei der Firma Wolff u. Partner nochmals anfragen und ein Angebot über die Untersuchung aller kommunalen Gebäude anfordern. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, würden die Studenten der Universität Heidelberg möglicherweise weiter unterstützen. Es kommt zu folgendem neuen Beschlussvorschlag: Die CDU empfiehlt die Ausschreibung einer Untersuchung der kommunalen Gebäude auf Energieeffizienz, im Hinblick auf das Klimaschutzkonzept sowie eine entsprechende Handlungsempfehlung. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen einstimmig zu.

 

TOP 11: Antrag Ratsherr Heiken, Gutachter (Baltrumer Straßen) für Neubauten

Bürgermeister Olchers erklärt, dass in der Regel Gutachten gefordert werden, wenn viel Material gefahren werden muss. Wenn also größere Maßnahmen mit viel Fracht zu erwarten sind, wird jeweils ein Gutachten vor und nach Beendigung der Baumaßnahme gemacht. Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschlussvorschlag formuliert:

Für genehmigungspflichtige Neu- oder Umbauten sowie größere Materialtransporte, wie z. B. für Dachsanierungen, sollen zum Schutz der Straßen entsprechende Gutachten über die an den Grundstücksgrenzen der jeweiligen Objekte befindlichen Straßen und Wege gefordert werden. Diesem Beschlussvorschlag stimmen die anwesenden Ratsmitglieder einstimmig zu.

 

TOP 12: Hafenzweckverbandsangelegenheiten:

12.1: Haushaltsplan 2024 für den Hafenzweckverband Neßmersiel

Bürgermeister Olchers geht kurz auf die Eckdaten des Haushaltsplanes 2024 für den Hafenzweckverband Neßmersiel ein. Im Haushaltsplan werden die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt auf 570.200 € und die ordentlichen Aufwendungen auf 602.600 € festgesetzt. Im Finanzhaushalt liegen die Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit bei 628.000 € und bei den Aufwendungen bei 526.500 €. Eine nähere Erläuterung erfolgt in der kommenden Sitzung der Verbandsversammlung durch Kämmerer Thomas Erdmann. Sodann empfehlen die anwesenden Ratsmitglieder den Haushaltsplan 2024 für den Hafenzweckverband Neßmersiel zur endgültigen Abstimmung einstimmig an die Verbandsversammlung.

 

12.2: Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Reibepfahl

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat die Reederei die Installation eines neuen Reibepfahls beantragt, da der vorherige Reibepfahl beschädigt wurde. Die anwesenden Ratsmitglieder empfehlen der Verbandsversammlung einstimmig, der Installation eines neuen Reibepfahls unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass die Reederei Baltrum-Linie die Kosten für Anschaffung und Installation selbst trägt.

 

12.3: Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Videoüberwachung

Bürgermeister Olchers teilt mit, dass die Reederei Baltrum-Linie erneut eine Videoüberwachung am Hafen Neßmersiel installieren möchte. In der Vergangenheit gab es bereits Probleme, da die Datenschutzrichtlinien nicht in vollem Umfang eingehalten wurden. Eine Videoüberwachung dürfe zukünftig nur noch auf den von der Reederei genutzten Flächen (Parkplätze und Frachtbereich) stattfinden.

Die anwesenden Ratsmitglieder empfehlen der Verbandsversammlung, der Installation einer Videoüberwachung für die Parkplätze und den Frachtbereich unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass die Reederei Baltrum-Linie die Datenschutzrichtlinien vollumfänglich einhält und die Kosten selbst trägt.

 

12.4: Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Anzeigetafel

Da die vorherige Anzeigetafel der Reederei Baltrum-Linie während der Umbaumaßnahme am Hafen Neßmersiel entfernt wurde, wurde nun ein Antrag für die Installation einer neuen Anzeigentafel gestellt. Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hatte die alte Anzeigetafel eine hohe Blendwirkung und sei an der Pier lediglich geduldet worden. Die Anzeigentafel könnte für die Dauer der Pachtzeit auf oder am Tickethäuschen angebracht werden. Eine Blendwirkung sollte dabei ausgeschlossen sein. Die anwesenden Ratsmitglieder empfehlen diesen Vorschlag einstimmig zur endgültigen Abstimmung an die Verbandsversammlung.

 

TOP 13: Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Zeltschuppen Ost

Herr Heiken erkundigt sich nach dem Sachstand beim Zeltschuppen Ost. Wie Bürgermeister Olchers berichtet, liegt die Angelegenheit dem Ortsplaner zur Prüfung vor.

 

Außenstände Restaurant „Heimathafen“

Herr Heiken erkundigt sich nach dem Sachstand bei den Außenständen des ehemaligen Betreibers des Restaurants „Heimathafen“. Bürgermeister Olchers verweist auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

Bootsliegeplätze Neßmersiel (Individualverkehr)

Herr Heiken möchte wissen, wie der Sachstand bei den Bootsliegeplätzen in Neßmersiel ist. Bürgermeister Olchers teilt dazu mit, dass die Kosten für den Einbau von Dalben, nur für Winterlieger, zu hoch seien.

 

Oberflächenwasser

Herr Heiken weist darauf hin, dass das Oberflächenwasser immer höher steigt und man für die Zukunft eine Lösung finden sollte, da nicht genügend Abläufe vorhanden sind.

 

Baltrum-Magazin

Auf Anfrage von Herrn Heiken teilt Bürgermeister Olchers mit, dass das Baltrum-Magazin in den nächsten Tagen erwartet wird und eine Vermieterliste in Bearbeitung ist.

 

Einnahmen Strandkorbvermietung

Herr Bengen bittet um Mitteilung der Einnahmen der Strandkorbvermietung. Herr Pollmann teilt mit, dass die Einnahmen im Jahresabschluss veröffentlicht werden.

 

Fremdenverkehrsbeitrag

Herr Bengen erkundigt sich, ob die Deutsche Post und die Telekom auch zur Fremdenverkehrsabgabe herangezogen werden. Wie Herr Pollmann mitteilt, ist dies noch nicht geklärt.

 

Neubau Feuerwehr

Herr Bengen fragt nach, ob es geplant ist, den Bauhof im neuen Feuerwehrgebäude unterzubringen. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, gibt es hierfür keine Pläne. Man solle zunächst die weiteren Schritte bezüglich der Planung abwarten.

 

Pacht Apotheke

Herr Hinrichs möchte wissen, weshalb die angekündigten Öffnungszeiten der Apotheke nicht eingehalten werden. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, sei dies nicht Gemeindesache. Man solle sich direkt an die Betreiberin Frau Hellberg oder die Hessenbank als Vertragspartner wenden.

 

Strandsituation

Da die Strandsituation sich langfristig voraussichtlich nicht ändern wird, schlägt Herr Hinrichs vor, den Strand weiter in östlicher Richtung zu verlagern und entsprechend zu planen.

 

Preisanpassung SindBad und Strand

Herr Klün schlägt vor, die Eintrittspreise im Sindbad und die Mietpreise für Strandkörbe zu erhöhen.

 

Sitzungstermine im Winter

Herr Klün schlägt vor die Ratssitzungen in den Wintermonaten früher stattfinden zu lassen, z.B. nachmittags oder ab 18 Uhr.

 

Leerstand Wohnungen

Frau Kammer schlägt vor, die Zweckentfremdungssatzung aus aktuellem Anlass auch in Bezug auf eine fehlende Lehrerwohnung anzuwenden.

 

TOP 14: Bürgerfragestunde

Aus den Reihen der Zuschauer wird gefragt, ob es ein Rattenproblem auf der Insel gäbe. Herr Schütte erklärt, dass es offiziell kein Rattenproblem gibt. Wenn in Einzelfällen Ratten gesichtet werden, stellt der Bauhof bei Bedarf Fallen auf.

 

TOP 15: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.24 Uhr.

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Abgleich der gemeldeten Personen

Das Meldeamt bittet auf Grund der bevorstehenden Wahlen um einen Abgleich der für die jeweiligen Wohnungen gemeldeten Personen. Der Einfachheit halber erscheint es sinnvoll, wenn die Wohnungsgeber (Arbeitgeber) sich nach den Ostertagen mit dem Meldeamt in Verbindung setzen, Tel. 04939 80-24.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug

innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im

Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben

dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese

Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch

ordnungsrechtlich belangt werden. Bei einem Wegzug von der Insel müssen

Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem

dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Information der Firma TenneT

Die Firma Tennet hat uns Informationen zu den bevorstehenden Offshore-Projekten auf Baltrum weitergeleitet, die ich Ihnen zur Information, Kenntnis und auch Weiterleitung an Ihre Gäste anfüge. Für den Inhalt zeichnet die Firma TenneT verantwortlich.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo-Sa. 12-18 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Ostermontag: 12-18 Uhr

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo-Fr: 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr

Ostersamstag: 10-13 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Tourist-Information im Rathaus:

Mo-Do: 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr

Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag von 10-12 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10-13 Uhr

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.  Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe) und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe).

Anleinpflicht: Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum.

Hundekot: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß.

Pferdeäpfel: Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Osterfeuer

Das Abbrennen des Osterfeuers ist üblicherweise für den Ostersamstag, den 30.03.2024 auf dem Heller unterhalb des „Dünenschlösschens“ vorgesehen. Die Anlieferung von Brennmaterial kann ab Freitag, den 15.03. ab 12.00 Uhr erfolgen.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Europawahl am 09. Juni 2024

Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis und zur Briefwahl

 

In Deutschland findet die Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, den 09. Juni 2024 statt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich alle Deutschen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 09. März 2024 – ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Maßgeblich ist grundsätzlich die meldebehördliche Anmeldung. Demzufolge ist – insbesondere bei einem Umzug – Folgendes zu beachten:

 

1. Sie sind innerhalb derselben Gemeinde umgezogen?

Ummeldung bis zum 28. April 2024
Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen.

Ummeldung ab dem 28. April 2024
Sie bleiben in jedem Fall in Ihrem bisherigen Wahlbezirk eingetragen. Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks ist aus verfahrenstechnischen Gründen nicht mehr möglich.

Falls Sie nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen möchten, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen (siehe auch nachstehende Hinweise zur Briefwahl).

 

2. Sie sind aus einer anderen Gemeinde zugezogen?

Anmeldung bis zum 28. April 2024
Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks im neuen Wohnort eingetragen.

Anmeldung vom 29. April 2024 bis 19. Mai 2024
Sie bleiben im Wählerverzeichnis der Gemeinde, aus der Sie fortgezogen sind (Fortzugsgemeinde), eingetragen und können dort Briefwahlunterlagen anfordern.

Auf Antrag können Sie aber auch in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen werden (verbunden mit einer Streichung in der Fortzugsgemeinde).

Die Antragsfrist endet am 19. Mai 2024.

 

3. Sie sind aus dem Ausland zugezogen?

Zuzug bis zum 09. März 2024 und Anmeldung bis zum 28. April 2024
Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks im neuen Wohnort eingetragen.

Zuzug bis zum 09. März 2024 und Anmeldung vom 29. April 2024 bis 19. Mai 2024
Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen.

Die Antragsfrist endet am 19. Mai 2024.

 

4. Was ist bei mehreren Wohnungen zu beachten?

Haben Sie mehrere Wohnungen, werden Sie ausschließlich am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen. Im Übrigen gelten die Regelungen zu Nummern 1 und 2, wenn Sie eine bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären.

Leben Sie im Ausland, sind aber in Deutschland weiterhin gemeldet, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis der Meldegemeinde eingetragen.

 

5. Sie leben als wahlberechtigte Deutsche oder wahlberechtigter Deutscher im Ausland, möchten aber in der Gemeinde wählen, in der Sie in Deutschland zuletzt gemeldet waren?

Sie können bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen, in der Sie vor Ihrem Wegzug aus Deutschland zuletzt mit Hauptwohnung gemeldet waren. Waren Sie noch nie für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin zuständig. Bitte beachten Sie, dass der Antrag förmlich nach dem Muster der Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5 EuWO) zu stellen ist. Formlose Anträge sind nicht wirksam. Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung erhalten Sie bei den Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, bei der Bundeswahlleiterin sowie bei den Kreis- und Stadtwahlleiterinnen oder den Kreis- und Stadtwahlleitern.

Weitere Hinweise für Deutsche im Ausland zur Europawahl finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de unter dem Menüpunkt „Europawahl 2024 – Informationen für Wählende – Deutsche im Ausland“.

Halten Sie sich vorübergehend (zum Beispiel während eines Urlaubs) im Ausland auf, sind aber weiterhin in Deutschland gemeldet, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen und können per Briefwahl an der Europawahl 2024 teilnehmen. Sie brauchen nicht die Wahlbenachrichtigung abzuwarten, sondern können bereits jetzt bei ihrer Gemeindebehörde schriftlich (z. B. auch per Fax oder E-Mail) oder persönlich die Erteilung eines Wahlscheins beantragen (siehe auch nachstehende Hinweise zur Briefwahl
unter Nummer 8).

 

6. Sind Sie wahlberechtigte Unionsbürgerin oder wahlberechtigter Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland und möchten hier an der Europawahl teilnehmen?

Sind Sie als wahlberechtigte Unionsbürgerin oder Unionsbürger auf Ihren Antrag hin bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Europawahl bereits in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, werden Sie automatisch von Ihrer Gemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen. Bei Umzügen siehe Nummern 1 und 2.

Sind Sie bislang nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, so können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis Ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen werden. Der Antrag ist nach Anlage 2A (zu § 17a Abs. 2 EuWO) zu stellen. Die hierfür notwendigen Vordrucke und Merkblätter hält Ihre Gemeinde bereit. Die Antragsfrist endet am 19. Mai 2024.

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de unter dem Menüpunkt „Europawahl 2024 – Informationen für Wählende –
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger“.

 

7. Haben Sie Zweifel, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind?

Sie können das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde in der Zeit vom 21. bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und ggf. einen Berichtigungsantrag stellen.

 

8. Hinweise zur Briefwahl

Sind Sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen, können Sie Ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Der hierzu erforderliche Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Er kann aber auch ohne Verwendung
des amtlichen Vordrucks schriftlich (Brief oder Postkarte), durch Telefax oder per E-Mail gestellt werden. Damit die Antragstellerin bzw. der Antragsteller identifiziert werden kann, braucht das Wahlamt Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum. Eine telefonische Beantragung, eine Beantragung per SMS oder sonstige nicht dokumentierbare elektronische Beantragungsformen (z. B. mittels Instant-Messaging-Diensten wie WhatsApp) ist nicht möglich. Sofern der Antrag mit der Post an die Gemeinde gesendet wird, muss er ausreichend frankiert sein.

Bitte beachten Sie, dass zur Europawahl 2024 die Briefwahlunterlagen frühestens am 29. April 2024 ausgegeben werden können. Den Antrag können Sie auch schon vorher stellen. Ihre Gemeinde wird Ihnen die Unterlagen dann schnellstmöglich zusenden. Die Briefwahlunterlagen können zwar grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden, die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist aber zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte der Gemeinde bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.

Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 06. Juni 2024) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Die Versendung des Wahlbriefes ist für Sie kostenfrei.

Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Er ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

 

Herausgeberin: Niedersächsische Landeswahlleiterin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 120 – 4790/4792/4788
Telefax: 0511 / 120 – 4789
E-Mail: landeswahlleitung@mi.niedersachsen.de
www.landeswahlleiterin.niedersachsen.de

 

Niederschrift Nr. 9 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Mittwoch, den 04. Oktober 2023 um 20.30 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.30 Uhr                                                                              

Ende:    22.55 Uhr                                                                              

                                                  

anwesend waren:        Bürgermeister H. Olchers

                                 Ratsfrau K. Kammer

                                 Ratsfrau K. Hinrichs

                                 Ratsherr J. Bengen

                                 Ratsherr G. Heiken

                                 Ratsherr B. Hinrichs

                                 Ratsherr O. Klün

                                 Ratsherr R. Olchers

                                 Ratsherr Chr. Ulrichs

                                

                                 Verwaltungsangestellter O. Schütte

                                 Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin    

                                                                   

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 8 (18. WP) vom 19.06.2023
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Schadstoffunfallbekämpfung im Hafen Baltrum; hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung
  1. Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum;
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V5;
    hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
  1. Wünsche und Anregungen
  2. Bürgerfragestunde
  3. Schließung der Sitzung

 

Öffentlicher Teil:

 

Bevor Frau Kammer die Sitzung eröffnet, bittet Bürgermeister Olchers die Anwesenden, sich für eine Gedenkminute zu Ehren der verstorbenen ehemaligen Bürgermeisterin Frau Antje Wietjes-Paulick und dem verstorbenen ehemaligen Bürgermeister Gerd Althainz zu erheben.

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 26.09.2023 ergibt, wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 8 (18. WP) vom 19.06.2023

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 8 (18. WP) vom 19.06.2023 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern bei 1 Enthaltung, wegen Nichtteilnahme, genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

a) Der Rat der Gemeinde Baltrum hat dem Beschlussvorschlag, den Gemeindeoberinspektor Pollmann mit Wirkung vom 01.08.2023 die Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit zu verleihen und zum Gemeindeamtmann zu ernennen, einstimmig zugestimmt.

b) Ein Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz wurde zunächst zum Landkreis gegeben und die Abstimmung durch den Gemeinderat vorerst zurückgestellt.

c) Ein Antrag auf Anpachtung einer Hellerfläche wurde abgelehnt.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

TenneT Kompensationsmaßnahmen

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat die Gemeinde Baltrum rund 20 Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen eingereicht. Unter anderem wurde die Untersuchung der Wasserlinse gefordert. Am 28.07.2023 fand ein Austausch über die von der Firma TenneT vorgeschlagene Kompensationsmaßnahme am Katastrophenweg statt. Dieser Vorschlag wurde von Herrn Bengen abgelehnt, da es sich dort um die direkte Zufahrt zum Ostende handelt und eine Absenkung voraussichtlich Probleme bereiten würde. Die Vorschläge der Verwaltung wurden kaum berücksichtigt. Die Gespräche dauern noch an.

 

Vergabekriterien für Grundstücksvergaben

Die Vergabekriterien wurden zur Prüfung an die Kanzlei Berghaus, Duin u. Kollegen gegeben. Notwendige Anpassungen werden noch von der Verwaltung vorgenommen, bevor die Kriterien dem Gemeinderat vorgelegt werden.

 

Dorfentwicklung

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurde ein Antrag mit 40 Vorschlägen für die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm beim ArL eingereicht, wie z. B. eine Rundum-Webcam am SindBad, die Zuwegung und die Beleuchtung zum Ostschuppen und die Befestigung eines Dünenwanderweges. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

Nationalparkhaus

Am 02.10.2023 wurde von Bürgermeister Olchers und Frau Karen Kammer ein Antrag auf Fördermittel aus dem Bundeshaushalt zur Ertüchtigung der Gebäude und Ausstellungsräume von Nationalparkhäusern gestellt. Bürgermeister Olchers bedankt sich an dieser Stelle bei Frau Kammer für die gute Zusammenarbeit.

 

Klimaschutzkonzept

Da die Gemeinde Baltrum keinen eigenen Umweltbeauftragten beschäftigt, konnten alternativ Studenten der Uni Heidelberg für die Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes gewonnen werden. Die Studenten werden ab dem 22.10.2023 zu diesem Zweck auf Baltrum sein und werden im Haus Oase, im Haus Panorama und in der DLRG-Wohnung untergebracht. Der Verein Tidenhus e.V. hat sich bereit erklärt, die Verpflegung zu bezuschussen. Ein herzlicher Dank geht an alle Unterstützer.

 

Planung Feuerwehrgerätehaus

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat eine Begehung des Feuerwehrgebäudes mit dem Ingenieurbüro 3ing stattgefunden. Als Anregung wurden u. a. Wohnungen mit in die Planungen aufgenommen. Ein weiterer Austausch wird in Kürze stattfinden.

 

Küche Schule

Der Bauantrag für die Küche in der Schule wurde gestellt und wird aktuell geprüft. Die Maßnahme ist mit sehr viel Auflagen und Aufwand verbunden.

 

TOP 6: Schadstoffunfallbekämpfung im Hafen Baltrum; hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung

Frau Kammer erläutert die Sitzungsvorlage. Herr Klün möchte wissen, wo das Boot abgestellt werden kann. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, ist dafür ein Platz in der Feuerwehr vorgesehen. Sodann stimmen die anwesenden Ratsmitglieder dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung der Schadstoffunfallbekämpfung im Hafen Baltrum mit dem Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einstimmig zu.

 

TOP 7: Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum; vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 5, hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Zunächst erläutert Frau Kammer die Sitzungsvorlage. Sodann kommt es zur Abstimmung über nachfolgende Beschlussvorschläge:

a.) Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig über die Zusammenstellung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auf Grund des Rundschreibens vom 29.11.2022 gem. § 4 (2) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 17.12.2022 bis zum 30.01.2023 gem. § 3 (2) BauGB für die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. V5.

b) Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt auf Grund des § 1 (3) und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V5 der Gemeinde Baltrum als Satzung sowie die Begründung hierzu einstimmig.

 

TOP 8: Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Schutzhütte am Hafen

Frau Kammer bittet darum, den Aschenbecher aus der Schutzhütte am Hafen zu entfernen und davor aufzustellen.

 

Jugendclub

Herr Heiken bittet darum, das Thema Jugendclub noch einmal im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung zu besprechen.

 

TOP 9: Bürgerfragestunde

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

TOP 10: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.49 Uhr

 

 

Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister

 

An die Mitglieder

des Rates

der Gemeinde Baltrum per E-Mail

 

Nächste Sitzung des Rates Nr. 10 (18. Wahlperiode)

 

Hiermit lade ich im Benehmen mit der Ratsvorsitzenden zur Sitzung des Rates am

Mittwoch, den 13. Dezember 2023
20.00 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

herzlich ein.

 

Tagesordnung:  öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 9 (18. WP) vorn 04.10.2023
  4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung
  5. Bericht der Verwaltung
  6. Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung
  7. Nachtragshaushaltspian 2023/2024 der Gemeinde Baltrum
  8. Erlass einer Richtlinie für die digitale Ratsarbeit in der Gemeinde Baltrum
  9. Annahme von Spenden
  10. Antrag der CDU-Fraktion, Auftragsvergabe Untersuchung SindBad
  11. Antrag Ratsherr Heiken, Gutachter (Baltrumer-Straßen) für Neubauten
  12. Hafenzweckverbandsangelegenheiten:
    12.1      Haushaltsplan 2024 für den Hafenzweckverband Neßmersiel
    12.2      Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Reibepfahl
    12.3      Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Videoüberwachung
    12.4      Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Anzeigetafel
  13. Wünsche und Anregungen
  14. Bürgerfragestunde
  15. Schließung der Sitzung

 

Niederschrift Nr. 8 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Montag, den 19. Juni 2023 um 20.30 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.30 Uhr                                                                              

Ende:    22.38 Uhr                                                                              

                                                  

anwesend waren:        Bürgermeister Harm Olchers

                                 Ratsfrau Karen Kammer

                                 Ratsfrau Keya Hinrichs

                                 Ratsherr Christian Ulrichs

                                 Ratsherr Ralf Olchers

                                 Ratsherr Jann Bengen

                                 Ratsherr Galt Heiken

                                 Ratsherr Ben Hinrichs

 

                                 Verwaltungsangestellter Oliver Schütte

                                 Verwaltungsangestellte Beathe Prieb als Protokollführerin

 

Es fehlt: Ratsherr Klün   

                                                                   

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 7 (18. WP) vom 16.05.2023
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Kriterienkatalog Grundstücksvergabe
  4. Erlass einer Satzung der Gemeinde Baltrum über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung)
  1. Konzept Marketingentwicklung Baltrum, -Antrag der CDU-Fraktion Baltrum-
  2. Wünsche und Anregungen
  3. Bürgerfragestunde
  4. Schließung der Sitzung     

 

Öffentlicher Teil:

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 08.06.2023 ergibt, wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 7 (18. WP) vom 16.05.2023

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 7 (18. WP) vom 16.05.2023 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

 

a) Auftragsvergabe für die Planung eines Feuerwehrgerätehauses

Der Auftrag für die Planung und Kostenermittlung für das Feuerwehrgerätehaus wurde an die Firma 3ing Architektur- und Ingenieurbüro GmbH vergeben.

b) R2 Modul „Veranstaltungen“

Der Beschaffung des R2-Veranstaltungsmoduls wurde zugestimmt.

c) Besetzung der Stelle „Leitung Tourismusbereich“

Es wurde ein Bewerber abgelehnt, ein weiterer Bewerber wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

d) Personalangelegenheit Dennis Pollmann

Herr Dennis Pollmann wird zum 01.06.2023 bzw. nächstmöglichen Termin als Gemeindeoberinspektor der Gemeinde Baltrum übernommen.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

 

Inselmagazin

Der herkömmliche Baltrum-Katalog wird durch ein sog. Inselmagazin ersetzt, welches u.a. eine Image-Strecke, einen A-Z-Teil, Veranstaltungen und einen Ortsplan beinhalten soll. Das Erscheinen ist für den Monat Oktober geplant. Im Vorfeld sollen die Stammgäste und die Vermietungsbetriebe über ein Rundschreiben informiert werden. Die Bewerbung des kostenpflichtigen Magazins erfolgt über die Website www.baltrum.de und Social-Media-Kanäle. Die Anzeigenakquise startet im Juli. Die Auflage wird zwischen 5.000 und 10.000 liegen, wobei bei Bedarf nachgedruckt werden kann. Informationen über den Preis folgen. Die Anwesenden nehmen zustimmend Kenntnis.

 

Veranstaltungskalender

In der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde bemängelt, dass der aktuelle Veranstaltungskalender bis Ende Juni vergriffen sei. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, wurde der Druck vorsichtig kalkuliert. Einige Vermieter haben die Exemplare allerdings kartonweise abgeholt. Da der neue Veranstaltungskalender in den nächsten Tagen erscheint, werden zur Überbrückung Info-Blätter mit den wichtigsten Informationen von der Tourist-Info ausgegeben.

 

Statistik Übernachtungen u. Einnahmen

Laut Statistik für den Zeitraum von Januar bis Mai waren die Gästezahlen im Vergleich zum Vorjahr nahezu identisch, wogegen die Übernachtungen um 7% niedriger waren als im Jahr 2022. Die Anzahl der Tagesgäste in diesem Zeitraum entsprach ungefähr der des Vorjahrs. Bei den Gästebeiträgen und Hundeabgaben lagen die Einnahmen um 19% niedriger als im Jahr 2022, allerdings sind diese Angaben lt. Bürgermeister Olchers nicht endgültig, da noch Summen fehlen, die nach Umbuchungen hinzugerechnet werden müssen. Die Einnahmen im SindBad sind erfreulicherweise um 67% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, beim Strandkorbverleih lagen die Einnahmen um 5% höher als im Vorjahr.

 

Schadstoffvorfall in den Dünen

Beim Schadstoff-Fund in den Dünen handelt es sich nach einer eingehenden Untersuchung um ein Bitumen-Teergemisch. Eine Gefahr geht davon nicht aus, so dass der Bauhof mit der fachgerechten Entsorgung beauftragt werden kann.

 

Straßenbeleuchtung

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, ist die Straßenbeleuchtung aktuell nicht funktionstüchtig. Der Fehler liegt bei der Stromversorgung am Festland. Die EWE arbeitet an einer Lösung.

 

Ratsinformationssystem

Inzwischen liegen 3 Angebote für das Ratsinformationssystem vor, die im Laufe der Woche ausgewertet werden sollen.

 

Gastronomie Hafenbetriebsgebäude Neßmersiel

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurde die Gastronomie im Hafenbetriebsgebäude Neßmersiel erfolgreich an die Sanner Gastro GmbH vergeben. Einzelheiten werden am 20.06.2023 bei einem persönlichen Treffen mit dem neuen Betreiber in Neßmersiel besprochen.

 

TOP 6: Kriterienkatalog Grundstücksvergabe

Frau Kammer verliest zunächst die Kriterien für die Grundstücksvergabe laut Vorlage. Unter Punkt 3 wird der Begriff „Saisonarbeitsplatz“ ersetzt, so dass der Punkt nun lautet: „Alleiniger Wohnsitz auf der Insel seit mindestens 5 Jahren und der Nachweis eines Arbeitsplatzes oder einer Selbständigkeit“. Punkt 7 wird geändert wie folgt: „Eine Weiterverpachtung bzw. unentgeltliche Übertragung und Veräußerung des unbebauten oder bebauten Grundstücks ist nur mit vorheriger Zustimmung des Gemeinderates möglich.“ Ob hierfür eine entsprechende Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden kann, muss noch einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Beim der Punktevergabe werden für den Familienstand „verheiratet“ oder „eheähnlich“ 10 Punkte vergeben.

Sodann wird dem Kriterienkatalog für die Grundstücksvergabe, einschließlich der vorgenannten Ergänzungen, von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig zugestimmt. Eine rechtliche Prüfung soll vor Veröffentlichung erfolgen.

 

TOP 7: Erlass einer Satzung der Gemeinde Baltrum über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung)

Wie Frau Kammer erklärt, dient der Erlass der Satzung dem Zweck, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt. Eine entsprechende Satzung gibt es bereits auf Norderney und Juist. Herr Bengen fragt, ob es sich unter §1 Absatz (1) um bestehenden oder auch neu geschaffenen Wohnraum handelt und bittet um Prüfung. Herr Heiken gibt zu bedenken, dass durch den Erlass der Satzung zwar der Ausverkauf der Insel gestoppt würde, sich aber auf der anderen Seite erhebliche Einschnitte für Eigentümer beim Verkauf ihrer Immobilie ergeben. Sodann wird dem Erlass einer Satzung der Gemeinde Baltrum über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung), vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung, ob der Zusatz „bestehender“ Wohnraum aufgenommen werden kann, mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

TOP 8: Konzept Marketingentwicklung Baltrum, -Antrag der CDU-Fraktion Baltrum-

Wie Herr Bengen erklärt, hat sich bisher kein geeigneter Bewerber für die Stelle des Marketingleiters gefunden. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion ein 3-teiliges Konzept erarbeitet, um die Insel Baltrum zukunftsfähig aufzustellen. Zunächst wird die Weiterbildung eines Mitarbeiters der Gemeinde zum Destinationsmanager vorgeschlagen. In Punkt 2 des Konzeptes wird vorgeschlagen, eine Agentur mit der Entwicklung eines Leitbildes zu beauftragen woraus im nächsten Schritt ein Marketingkonzept, ebenfalls durch eine Agentur, entwickelt werden soll. Herr Hinrichs empfiehlt die Entwicklung eines Leitbildes selbst bzw. gemeinschaftlich mit den Einwohnern zu entwickeln, da es für eine Agentur schwierig sein dürfte, die Strukturen auf der Insel einzuschätzen. Herr Bürgermeister Olchers schlägt vor, zunächst noch die letzten Bewerbungsgespräche abzuwarten. Frau Hinrichs ergänzt, dass es wichtig sei, einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort zu haben, Die CDU-Fraktion stellt den Antrag zunächst zurück und wartet die Bewerbungsgespräche ab.

 

TOP 9: Wünsche und Anregungen

 

Unterer Schulhof

Frau Kammer fragt nach, weshalb in Anbetracht der Wasserknappheit der untere Schulhof bewässert wird. Wie Herr Olchers mitteilt, wurde dort Rasen neu angesät.

 

Straßen

Frau Hinrichs bemängelt, dass die Straßen aktuell sehr stark mit Pferdeäpfeln verschmutzt sind, was keinen guten Eindruck auf die anreisenden Gäste macht.

 

Newsletter

Ratsherr Olchers erkundigt sich nach dem geplanten Newsletter. Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wird zurzeit daran gearbeitet.

 

Veranstaltungskalender

Herr Bengen bittet darum, bei der nächsten Ausgabe des Veranstaltungskalenders darauf zu achten, dass genügend Exemplare vorhanden sind.

 

Investitionen

Herr Heiken bemängelt, dass die meisten Anträge, die mit hohen Kosten verbunden sind, meistens zurückgestellt werden, wie zum Beispiel die Sanierung des SindBades. Hier sollte ein Umdenken stattfinden und in sinnvolle Projekte investiert werden.

 

TOP 10: Bürgerfragestunde

– Ein Zuhörer fragt, warum man nicht privatisiert, statt zu investieren.

– Ein Zuhörer fragt, ob von der Zweckentfremdung von Wohnraum auch Mietwohnungen

betroffen sind, die teilweise geschäftlich genutzt werden.

– Eine Zuhörerin möchte wissen, ob auch leerstehende Gebäude von der Zweckentfremdungs-

satzung betroffen sind.

– Eine Zuhörerin erkundigt sich was bei der Umwandlung von Ferienwohnungen zu Dauer-

Wohnraum zu beachten ist.

 

TOP 11: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.36 Uhr.

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Bürgersprechstunde zum Klimaschutz auf Baltrum

10 Studierende des Dualen Studiengangs Climate Change Management and Engineering (CCME) von der SRH School of Engineering and Architectur Heidelberg sind in dieser Woche auf Baltrum und bieten am Freitag, den 27.10.2023 von 15 Uhr bis 17 Uhr im Leseraum südlich am Rathaus auf Baltrum eine Informations- und Austauschmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger.

Hintergrund ist die geplante Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Insel Baltrum sowie die Erfassung des aktuellen Status quo in Bezug auf die Themenbereiche Energie, Wirtschaft und Tourismus, Mobilität, Gebäude und Infrastruktur sowie Ver- und Entsorgung.

Wer sich einbringen möchte, Interesse am Thema hat oder Fragen stellen möchte, ist herzlich willkommen.

Zusätzlich bieten die Studierenden ab sofort bis zum 17.11.2023 die Möglichkeit über die E-Mail-Adresse klimaschutz.baltrum@gmail.com mit ihnen in Kontakt zu treten.

 

Reinigungskraft gesucht

Zur Unterstützung unseres Reinigungsteams suchen wir eine Reinigungskraft für die öffentlichen Gebäude auf der Insel zu sofort oder auch zu Beginn des neuen Jahres. Die Entlohnung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst. Bei Interesse melden Sie sich gerne mit einer Kurzbewerbung bei uns im Rathaus oder unter gemeinde@baltrum.de .

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.

Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann ordnungsrechtlich belangt werden.

Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Abmeldung Saisonpersonal

Es wird an die ordnungsbehördliche Pflicht erinnert, dass sich das Saisonpersonal rechtzeitig vor Abreise abzumelden hat.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    3 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm – Aktiv Mitwirken

Juist, Baltrum, Spiekeroog und Wangerooge bewerben sich gemeinsam zur Aufnahme in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm. Ziel der Dorfentwicklung ist es, die Dorfgemeinschaften und das Ehrenamt zu stärken, aber auch durch Fördermittel gemeinsame Aktionen und Investitionen in die Dorfinfrastruktur zu ermöglichen. Der Dorfentwicklungsprozess wird dabei maßgeblich von der Bevölkerung gestaltet.

Am 24. August 2023 findet von 10:00-11:30 Uhr eine Informationsveranstaltung online via Zoom statt, bei der es weitere Informationen zum Thema gibt und erste Ideen zur künftigen Entwicklung der Inselgemeinden ausgetauscht werden können. Wer teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei den Organisatoren (ARSU, Julia Nahrath, 0441-97174-59, nahrath@arsu.de), die auch die Antragserstellung übernehmen.

Es gibt bereits die Möglichkeit, Ideen einzubringen. Und zwar ab sofort und bis zum 31.08.2023 online unter https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/.

 

Korridore für Offshore Anbindung der Fa. TenneT, Baugrunduntersuchungen

Die Firma TenneT hat mit den Vorbereitungen für die Baugrundunter-suchungen der Trassen, die über Baltrum verlaufen werden, begonnen. Hierzu wird es auch zu Untersuchungen direkt auf der Insel kommen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer der Fa. TenneT, aus dem Sie auch die Kontaktdaten bei Fragen entnehmen wollen.

Bei Bedarf können Sie den Flyer auch zum Aushang oder Weitergabe an Ihre Gäste ausdrucken und verteilen.

 

Änderung bei der Gästekontrolle am Hafen:

Entfall der Plastik-Insulanerkarten

Laut Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) sind Personen, die eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung nach dem Niedersächsischen Meldegesetz auf Baltrum haben, nicht gästebeitragspflichtig.

Ab sofort sind die Insulanerkarten für die Gästebeitragskontrolle nicht mehr gültig. Als Nachweis sind ab jetzt der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Andere Dokumente (Führerscheine etc.) gelten nicht als Nachweis.

Wir bitten vorhandene Plastik-Insulanerkarten in den Briefkasten am Rathaus zu werfen, oder bei unserem Personal am Hafen abzugeben, damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden können.

Das Vorgehen der Verwaltung wird damit begründet, dass die Ausstellung der Insulanerkarten unnötig personelle und finanzielle Ressourcen verursacht.

Mit den Plastik-Insulanerkarten ist nicht der von der Baltrum Linie (BL) ausgestellte Berechtigungsausweis für Insulanerfahrkarten gemeint.

 

Wohnungssuche

Die Gemeinde sucht für einen möglichen Fachbereichsleiter der Kurverwaltung ab dem 01. November 2023 für mindestens sechs Monate oder länger eine Ferienwohnung mit Terrasse oder Balkon zu einem günstigen Mietpreis. Mieter würde der Bewerber um diese Stelle sein. Anfragen bzw. Angebote bitte an die Gemeinde.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für die ±525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-9-3 – Unterweser für den Bereich der 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse –

I.

Die Tennet Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Offshore-Anbindungssysteme sind nicht in der Anlage 1 des UVPG aufgeführt und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des § 1 UVPG. Gleichwohl wird auf freiwilliger Basis eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-9-3 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netzverknüpfungspunkt Unterweser werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für das in Parallellage verlaufende Verfahren Nor-9-2 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vorhaben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genommen werden:

  • EU-VSG
    • Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)
    • Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)
  • FFH-Gebiete
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)
  • Nationalparke
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erheblichen Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 1 Anhang 1 Allgemeinverständliche, nicht technische Zusammenfassung (AVZ)
  • Anlage 2.1 Übersichtspläne Seetrasse einschließlich Anlandung
  • Anlage 2.2 Wegenutzungspläne
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan/Bauwerksplan
  • Anlage 5 Kreuzungen
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Unterlagen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

17.08.2023 bis zum 18.09.2023 (einschließlich)

unter dem Titel „NOR-9-3 Seetrasse“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot  bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E 3, 26579 Baltrum während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „NOR-9-3 Seetrasse“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.10.2023 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 17.08.2023 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der  Gemeinde Baltrum  (gemeindebaltrum.de) eingesehen werden.

 

gez. Olchers

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für die ±525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-9-2 – Unterweser für den Bereich der 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse –

I.

Die Tennet Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Offshore-Anbindungssysteme sind nicht in der Anlage 1 des UVPG aufgeführt und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des § 1 UVPG. Gleichwohl wird auf freiwilliger Basis eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-9-2 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netzverknüpfungspunkt Unterweser werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für das in Parallellage verlaufende Verfahren Nor-9-3 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vorhaben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genommen werden:

  • EU-VSG
    • Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)
    • Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)
  • FFH-Gebiete
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)
  • Nationalparke
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erheblichen Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 1 Anhang 1 Allgemeinverständliche, nicht technische Zusammenfassung (AVZ)
  • Anlage 2.1 Übersichtspläne Seetrasse einschließlich Anlandung
  • Anlage 2.2 Wegenutzungspläne
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan/Bauwerksplan
  • Anlage 5 Kreuzungen
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Unterlagen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

17.08.2023 bis zum 18.09.2023 (einschließlich)

unter dem Titel „NOR-9-2 Seetrasse“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot  bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E 3, 26579 Baltrum während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „NOR-9-2 Seetrasse“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.10.2023 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 17.08.2023 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Baltrum (gemeindebaltrum.de) eingesehen werden.

 

gez. Olchers

 

 

Niederschrift Nr. 6 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Montag, den 19. Dezember 2022 um 20.00 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.00 Uhr                                                                              

Ende:    23.12 Uhr                                                                              

                                                  

anwesend waren: Bürgermeister H. Olchers

                          Ratsherr J. Bengen

                          Ratsherr B. Hinrichs

                          Ratsfrau K. Kammer

                          Ratsherr O. Klün

                          Ratsherr R. Olchers        

                          Ratsherr Chr. Ulrichs

 

                          Kämmerer D. Pollmann

                          Verwaltungsangestellter O. Schütte

                          Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin 

    

Es fehlen entschuldigt: Ratsfrau K. Hinrichs, Ratsherr G. Heiken

                                                                   

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 5 (18. WP) vom 28. September 2022                                                                                    
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung                                                                                       
  3. Jahresabschluss 2020 Gemeinde
  4. Jahresabschluss 2021 Gemeinde
  5. Jahresabschluss 2021 Kurverwaltung
  6. Vergabe Prüfung Jahresabschluss 2022 Kurverwaltung
  7. 1. Nachtrag zum Haushalts- /Wirtschaftsplan 2022
  8. Auflösung der Kurverwaltung zum 31.12.2022, Satzungsbeschluss
  9. Kalkulation Gäste-/Kurbeitrag und Tourismus-/Fremdenverkehrsbeitrag
  10. Annahme von Spenden
  11. Aufhebungssatzungen (OOWV) der Gemeinde Baltrum:
  12. a) Abgabensatzung, b) Kanalisation
  13. Hafenzweckverbandsangelegenheiten:
  14. a) Haushalt 2023
  15. b) Entgeltordnung für den Hafen Neßmersiel
  16. c) Schaffung von Liegeplätzen für Baltrumer Bootsfahrer
  17. Unterstützung der Gemeinde Texel für sichere Watten
  18. Wünsche und Anregungen
  19. Bürgerfragestunde
  20. Schließung der Sitzung   

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Herr Olchers bittet um Absetzung des TOPs 15 „Zukunft des Baltrum-Kataloges“, wie bereits in den Sitzungen des Betriebsausschusses und es Verwaltungsausschusses besprochen. Sodann wird die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 07.12.2022 ergibt, einschließlich der vorgenannten Änderung, einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 5 (18. WP) vom 28. September 2022

Ratsherr Hinrichs bittet darum, dem Protokoll die vollständige Stellungnahme der Gruppierungen Moin-Baltrum, Baltrum 21 und GfB zur Grundstücksvergabe (TOP 12) hinzuzufügen. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen der Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 5 (18. WP) vom 28. September 2022, einschließlich der vorgenannten Ergänzung, einstimmig zu.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

a) Unterverpachtung Gastronomiebetrieb „Heimathafen“

Der Unterverpachtung des Gastronomiebetriebes „Heimathafen“ wurde zugestimmt.

b) Vergabe Kite-Schuppen und Jugendclub

Der Vergabe des Kite-Schuppens mit Betrieb des Jugendclubs für 1 weiteres Jahr wurde

zugestimmt.

c) Nutzung Schaufellader, Antrag Fa. Munier

Dem Antrag der Fa. Munier auf Nutzung eines elektrobetriebenen Schaufelladers für die

Dauer eines Jahres wurde zugestimmt.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

a) Bebauungsplan „Zeltschuppen Ost“

Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, erstellt die Firma Thalen eine Begründung, um die Erforderlichkeit noch einmal besonders zu unterstreichen. Naturschutzrechtliche Belange werden dabei berücksichtigt. Insgesamt sei man auf einem guten Weg. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis und bekräftigen, am Aufstellungsbeschluss, der bereits im Jahr 1998 gefasst wurde, festzuhalten.

 

b) Bebauungsplan 07/Surf-Bar, Jugendclub

Wie Herr Olchers berichtet, hat ein Bewohner des Hauses 205 gegen den Betrieb der Surf-Bar geklagt. Leider fehlt für den entsprechenden Bebauungsplan die Festsetzung zur Erlaubnis gastronomischer Tätigkeit. Der Landkreis hat darum gebeten, die Baugenehmigung zurückzugeben, was aber von der Gemeinde abgelehnt wird, da sonst der Betrieb des Jugendclubs und der Surf-Bar im nächsten Sommer gefährdet sein könnte. Eine Antwort des Landkreises steht noch aus. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

c) Kommunale Wärmeplanung

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat der Landkreis Aurich mit den Kommunen eine Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Wärmeplanung geschlossen. Das Bruttovolumen eines Dienstleistungsauftrages für die kommunale Wärmeplanung beträgt für das gesamte Kreisgebiet ca. 160.000,00 €, die im Falle einer Förderzusage zu 90% (135.000,00 €) vom Bund übernommen werden.  Die Gemeinden beteiligen sich mit einem nominellen Beitrag von 100,00 €. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

d) Übernachtungen/Einnahmen

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Gästezahlen im Jahr 2022 um 24% gestiegen, bei den Übernachtungen betrug die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr 18%. Verglichen mit dem Jahr 2019 (vor der Corona-Pandemie) liegt die Gästezahl um 11% niedriger. Bei den Übernachtungen waren es 13 weniger als im Jahr 2019. Die Zahl der Tagesgäste ist im Vergleich zum Vorjahr um 5% auf 33.750 gesunken. Im Jahr 2019 besuchten noch 43.411 Tagesgäste die Insel. Beim Gästebeitrag gab es eine Steigerung von 19% im Jahr 2022 gegenüber 2021. Im Vergleich zu 2019 wurden 4% weniger eingenommen. Im SindBad betrugen die Einnahmen mit 63.001,38 € im Jahr 2022 um 33% mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2019 wurden 15% weniger Einnahmen erzielt. Die Strandkorbeinnahmen sind mit 308.725,65 € um 4% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im Vergleich zu 2019 sogar um 17%.

Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

e) Schiedspersonen

Herr Hermann Wietjes hat in Absprache mit Herrn Ben Hinrichs beantragt, künftig als stellvertretende Schiedsperson eingesetzt zu werden. Herr Hinrichs übernimmt somit das Amt der 1. Schiedsperson. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen, bei 1 Enthaltung einstimmig zu. Die Verwaltung wird dem Amtsgericht berichten.

 

f) BBPL V5 Inselmarkt

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans V5 „Inselmarkt“ liegt aus. Bei Interesse kann der Bebauungsplan im Büro des Bürgermeisters eingesehen werden. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

g) Fa. Tennet, Ausgleichsmaßnahmen

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat die Firma Tennet einen Antrag für drei weitere Offshore-Netzanbindungen gestellt, von einem Raumordnungsverfahren abzusehen, da dies nicht erforderlich ist. Die Arbeiten zur östlichen Inselquerung können damit im Jahr 2024 beginnen. Die Pläne sind beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) einsehbar unter www.arl-we.niedersachsen.de. Bürgermeister Olchers vertritt die Auffassung, dass die Ausgleichsmaßnahmen ausschließlich der Insel Baltrum zugutekommen sollen. Als Beispiele werden Sportplatz, Straßen- und/oder Dorferneuerungsmaßnahmen genannt. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen zustimmend Kenntnis.

 

TOP 6: Jahresabschluss 2020 Gemeinde

Herr Pollmann erläutert den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Baltrum anhand einer ausführlichen Präsentation. Im Ergebnishaushalt 2020 schließt das Haushaltsjahr 2020 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 609.060,05 €. Im Vergleich mit der Haushaltsplanung entspricht dieses einer Ergebnisverschlechterung von -820.160,05 €.

Der Ansatz für die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 2.175,600,00 € wurde um 37,09% überschritten. Vorrangig wurde diese Entwicklung durch Personal- und Versorgungsaufwendungen in Form von Rückstellungen geprägt.

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2020 betrugen insgesamt 307.639,50 €. Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen betrugen insgesamt 491.874,99 €. Es kommt zur Abstimmung über nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG einstimmig.
  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt den vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2020 inkl. Anhang und Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und der Stellungnahme zum Schlussbericht 2020 einstimmig.
  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum stimmt der Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG für das Haushaltsjahr 2020 bei eigener Enthaltung einstimmig zu.
  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig, den Jahresfehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 2020 vorzutragen.

 

Die Präsentation wird den Ratsmitgliedern in Kürze zugeschickt.

 

TOP 7: Jahresabschluss 2021 Gemeinde

Herr Pollmann erklärt, dass das Haushaltsjahr 2021 mit einem Überschuss in Höhe von 975.692.12 € abschließt. Im Vergleich mit der Haushaltsplanung stellt das tatsächliche Jahresergebnis 2021 eine Verbesserung von + 305.292,12 € dar. Dies entspricht einer Abweichung vom Planergebnis um 45,54%. Die ordentlichen Erträge liegen bei 2.991.913,97 € und damit um 3,80% über dem Planansatz. Die ordentlichen Aufwendungen betrugen 2.025.931,85 € und unterschreiten den Planansatz um -195.368.15 €, was einem Prozentsatz von -8,80% entspricht. Im Jahr 2021 sind keine überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entstanden. Sodann kommt es zur Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt den vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2021 inkl. Anhang und Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und der Stellungnahme zum Schlussbericht 2021 einstimmig.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG für das Haushaltsjahr 2021 einstimmig bei eigener Enthaltung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig, den Jahresüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2021 mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss zum Wert von 785.834,12 € sowie mit den Fehlbeträgen aus Vorjahren zum Wert von 189.858,00 € zu verrechnen.

 

TOP 8: Jahresabschluss 2021 Kurverwaltung

Herr Pollmann gibt zunächst einen kleinen Rückblick auf das Wirtschaftsjahr 2021. Es wurde festgestellt, dass die Gästezahlen stagnierten und die Übernachtungszahlen gesunken sind. Mit Betrachtung der Kostenstellen ist festzustellen, dass der Bereich des SindBades defizitär ist, wobei dieses für Hallenbäder ein übliches Merkmal sei.

Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -78.637,65 €.  Die zunächst positiven Jahresergebnisse verschlechterten sich aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021. Aus dem Prüfbericht ergaben sich keine Beanstandungen.

Herr Hinrichs möchte wissen, warum der Jahresabschluss nicht elektronisch übermittelt wurde, sondern als Druckversion. Herr Pollmann teilt dazu mit, dass lt. Wirtschaftsprüfer nur die Druckversion Gültigkeit hat. Sodann kommt es zur Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt den Jahresabschluss 2021 einstimmig.
  2. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt den Lagebericht 2021 einstimmig.
  3. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig, den Jahresverlust 2021 in Höhe von 78.637,65 € auf neue Rechnung vorzutragen.
  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum stimmt der Entlastung des Kurdirektors/des Betriebsleiters bei eigener Enthaltung einstimmig zu.

 

TOP 9: Vergabe Prüfung Jahresabschluss 2022 Kurverwaltung

Dem Beschlussvorschlag, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Kurverwaltung des Nordseeheilbades Baltrum der AWP Abel, Wilke & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft zu erteilen, wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig zugestimmt.

 

TOP 10: 1. Nachtrag zum Haushalts- /Wirtschaftsplan 2022

Herr Pollmann erläutert den 1. Nachtrag zum Haushalts-/Wirtschaftsplan 2022 anhand der Präsentation. Mit dem 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde erhöht sich der Überschuss von der ursprünglichen Planung von 22.600,00 € planerisch auf 750.000,00 €. Mit dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung erhöht sich der bisherige planerische Verlust von -34.100,00 € auf 150.000,00 €. Insbesondere wird die Investition zur Beschaffung eines Ratsinformationssystems erst im Folgehaushalt aufgenommen. Auf eine Nachfrage aus der Mitte des Rates erläutert Herr Pollmann, dass eine diesjährige Umsetzung durch die am Verfahren beteiligten Firmen bereits im Sommer 2022 verneint wurde. Gleichzeitig müssten die Angebote in vergleichbarer Form vorliegen, welches bisher nicht der Fall wäre. Insofern würde eine Beschaffung erst im Jahr 2023 erfolgen können.

 

  1. Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Baltrum mit den Anlagen Haushalts-, Investitions- sowie Stellenplan einstimmig.
  2. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 der Kurverwaltung Baltrum einstimmig zu.

 

TOP 11: Auflösung der Kurverwaltung zum 31.12.2022, Satzungsbeschluss

Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die Satzung über die Aufhebung der Betriebssatzung und Auflösung des Eigenbetriebes Kurverwaltung des Nordseeheilbades Baltrum in der vorliegenden Fassung einstimmig.

 

TOP 12: Kalkulation Gäste-/Kurbeitrag und Tourismus-/Fremdenverkehrsbeitrag

Ratsherr Olchers fragt nach, weshalb die Insel Baltrum im Vergleich zu den anderen Inseln den niedrigsten Gästebeitrag hat. Bei einigen Inseln beträgt der Gästebeitrag bereits mehr als 5,00 €. Herr Pollmann erklärt, dass für die Umstellung des Steuermaßstabes beim Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusbeitrag eine Verfahrensdauer von zwei Jahren zu erwarten sei. Gleichzeitig würde die Auflösung des Eigenbetriebes und Reintegration des Kurbetriebes in die Gemeinde Veränderungen bei der Kalkulation nach sich ziehen, so dass dieser Prozess zunächst abgeschlossen sein müsse. Entsprechendes gelte ebenfalls für den Kur- bzw. Gästebeitrag, da eine inhaltliche Verknüpfung vorläge. Ferner würde die Umstellung zunächst eine Abfrage der tourismusbedingten Umsätze der Steuerpflichtigen erfordern, so dass entsprechende Daten für die Kalkulation vorliegen. Herr Bengen fragt, welche Kosten bei der Ermittlung des Fremdenverkehrsbeitrages zugrunde gelegt werden. Herr Pollmann führt hier als Beispiel Förderungen für den Fremdenverkehr, Anzeigen, Werbung, anteilige Personalkosten aus der Verwaltung an. Herr Bengen möchte zudem wissen, wie man sicherstellen will, ob die gemeldeten Umsatzzahlen wahrheitsgemäß angegeben werden. Bürgermeister Olchers geht davon aus, dass die jeweiligen Steuerberater die Zahlen bestätigen könnten. Herr Bengen rät dazu, die Zahlen dort direkt anzufordern, anstatt nur bei den Betrieben abzufragen. Sodann nehmen die anwesenden Ratsmitglieder Kenntnis über folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum nimmt die Kur-/Gästebeitragskalkulation für die Jahre 2022 zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Gemeinde Baltrum nimmt die zukünftige Umstellung des Maßstabes beim Fremdenverkehrs-/Tourismusbeitrag zur Kenntnis.
  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum nimmt die Neukalkulation der Gäste- und Tourismusbeiträge zum Beitragsjahr 2024 zur Kenntnis.

 

TOP 13: Annahme von Spenden

Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen dem Beschlussvorschlag, die anonymen Spenden aus dem Spendenkoffer (Kinderspielhaus) in Höhe von 1.289.15 € für die Kurverwaltung Baltrum anzunehmen, einstimmig zu.

 

TOP 14: Aufhebungssatzungen (OOWV) der Gemeinde Baltrum

a) Abgabensatzung, b) Kanalisation

a) Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die Satzung zur Aufhebung der Satzung über Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Aufgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 14.12.1999 in der vorliegenden Form einstimmig.

b) Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Grundstücksentwässerung (Kanalisation) vom 19.08.1997 in der vorliegenden Form einstimmig.

 

TOP 15: Hafenzweckverbandsangelegenheiten

 

a) Haushalt 2023

Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, wird der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Insgesamt wurden 118.000,00 € für die Herrichtung des Hafengebäudes eingeplant. Die Personalkosten können gesenkt werden, da die Stelle eines Vertreters für den Hafenmeister abgelehnt wurde. Die Anschaffung eines Bootes für den Neßmersieler Hafen wurde auf das Jahr 2024 verschoben. Für einen Fettabscheider wurden 10.000,00 € in Ansatz gebracht, die Kosten einer neuen Schließanlage liegen bei 6.500,00 €. Die Kosten für eine neue Lüftungsanlage für das Restaurant und den Kiosk werden mit 25.000,00 € in Ansatz gebracht. Bürgermeister zeigt Bilder aus dem Betriebsgebäude. Diese zeigen u. a.  die veralteten Schaltschränke mit den Elektroanlagen. Der neue Pächter plant, den Kioskbereich zu vergrößern, was eine Verkleinerung der Wartehalle bedingt. Nähere Erläuterungen zum Haushalt 2023 wird Herr Erdmann von der Gemeinde Dornum in der nächsten Verbandsversammlung geben.

Herr Bengen äußert Bedenken hinsichtlich des neuen Hafentarifs und würde der Genehmigung des Haushalts deshalb nicht zustimmen. Er rät dringend davon ab, einen so hohen Hafentarif zu wählen, da die Eigenkapitalrendite deutlich über 6% steigt und man davon ausgehen könne, dass der Hafentarif gekippt wird. Bürgermeister Olchers weist darauf hin, dass die Investitionen des Hafenzweckverbandes schließlich irgendwie abgegolten werden müssen. Herr Klün rät dazu, die Angelegenheit zunächst noch einmal zu prüfen.

Vorbehaltlich einer Prüfung empfehlen die anwesenden Ratsmitglieder den TOP zur endgültigen Abstimmung an die Verbandsversammlung.

 

b) Entgeltordnung für den Hafen Neßmersiel

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurde die Entgeltordnung von der Reederei Baltrum-Linie als nicht verhältnismäßig angesehen und somit erneut angezweifelt. Die Sozietät Berghaus & Partner soll prüfen, ob eine neue Kalkulation erforderlich ist. Eine Antwort wird Mitte Januar erwartet. Der TOP wird unter Vorbehalt von den anwesenden Ratsmitgliedern zur Abstimmung an die Verbandsversammlung empfohlen.

 

c) Schaffung von Liegeplätzen für Baltrumer Bootsfahrer

Im Vorfeld hatte Herr Heiken auf den Beschluss aus dem Jahr 2019 hingewiesen, nach dem für die Baltrumer Bootsfahrer 4 Liegeplätze im Neßmersieler Hafen vorgesehen waren. Falls dies so nicht umgesetzt wird, soll erneut hierüber beraten werden. Bürgermeister Olchers schlägt alternativ vor, schmalere Reibepfähle südlich, längs and der Pier zu setzen, im Bereich wo Leitern vorhanden sind. So würde niemand behindert und die Kosten würden im Rahmen bleiben. Dieser Vorschlag wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgebracht. Als Alternative schlägt Bürgermeister Olchers den Platz zwischen der Gangway und dem Kutterliegeplatz vor. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen zustimmend Kenntnis und empfehlen dieses der Verbandsversammlung.

 

TOP 16: Unterstützung der Gemeinde Texel für sicher Watten

Beim insularen Erfahrungsaustausch auf Baltrum am 21.11.2022 wurden die Erdgasbohrungen vor der Insel Texel thematisiert. Es sei zu befürchten, dass die Bohrungen auch weiter in östliche Richtung fortgesetzt werden, weshalb die Inseln gebeten werden, ihre Solidarität zu bekunden. Dem Vorschlag wird mit 1 Gegenstimme zugestimmt.

 

TOP 17: Wünsche und Anregungen

 

Erbbauerlass/Katalog Vergabekriterien

Herr Klün bittet darum, das Thema Erbbauerlass noch einmal neu aufzunehmen und einen neuen Kriterienkatalog zu entwickeln. Herr Olchers fordert die anwesenden Ratsmitglieder auf, in den Fraktionen konkrete Vorschläge hierfür zu erarbeiten.

 

Schulküche

Ratsherr Olchers fragt nach dem Sachstand bei der Schulküche. Bürgermeister Olchers teilt mit, dass Herr Wolken eine Bestandsaufnahme gemacht hat. Es fehlt noch eine Fluchttreppe und ein Fenster muss gegen ein Türelement getauscht werden. Die Mittel werden im Haushalt 2023 eingestellt und die Genehmigungsplanung läuft. Bei den Arbeiten wird der Bauhof unterstützen, wodurch Kosten eingespart werden können. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

Organigramm/Tätigkeitsbeschreibungen

Ratsherr Olchers bittet um die Übersendung eines Geschäftsverteilungsplanes bis zum 01.03.2023.

 

Baltrum-Katalog

Herr Hinrichs fragt, wie sich die Gemeinde Baltrum zukünftig aufstellen/präsentieren möchte und bemängelt, dass kein konkretes, einheitliches Konzept vorliegt. Sein Vorschlag lautet, z. B. Workshops durchzuführen oder einige Bereiche outzusourcen.

 

Dach Mehrzweckhalle

Herr Bengen fragt, weshalb das neue Dach der Mehrzweckhalle nicht mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet wurde. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, war dies zwar geplant, aber leider waren keine entsprechenden Anlagen innerhalb so kurzer Zeit lieferbar. Die CDU-Fraktion bittet darum, die Planung im Auge zu behalten.

 

TOP 18: Bürgerfragestunde

 

Marke/Baltrum-Logo

Es wurde angefragt, ob das Baltrum-Logo als Marke geschützt sei, was verneint wurde. Das „Willkommen“-Schild am Hafen sollte überarbeitet werden, da dies noch das alte Logo zeigt.

 

TOP 19: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.46 Uhr.

 

 

Niederschrift Nr. 5 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Mittwoch, den 28. September 2022 um 20.30 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.30 Uhr

Ende:    23.30 Uhr

 

anwesend waren:

Bürgermeister H. Olchers

Ratsherr J. Bengen

Ratsherr G. Heiken

Ratsherr B. Hinrichs

Ratsfrau K. Hinrichs

Ratsfrau K. Kammer

Ratsherr O. Klün

Ratsherr R. Olchers

Ratsherr Chr. Ulrichs

 

Verwaltungsangestellter O. Schütte

Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 4 (18. WP) vom 18. Juli 2022                                                                                                
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Bauleitplanung; hier: Änderung Nr. 8 des Bebauungsplans 07
  4. Feuerwehrplanung
  5. Personenbeförderung (mobilitätseingeschränkt) im Winter
  6. Fahrradverkehr
  7. Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“, Vergabe/Auschreibung Strandflächen
  8. Energieeinsparungen
  9. Kriterienkatalog Grundstücksvergabe
  10. Wünsche und Anregungen
  11. Schließung der Sitzung

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit der Ratsmitglieder und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Herr Olchers bittet um Aufnahme eines Antrags der CDU-Fraktion auf „Änderung/Anpassung der Vergabekriterien für Grundstücke“ als Ergänzung zu TOP 12.

Sodann wird die Tagesordnung, einschließlich der vorgenannten Ergänzung, einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 4 (18. WP) vom 18. Juli 2022

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 4 (18. WP) vom 18. Juli 2022 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

  1. Ein Antrag über die Anpachtung von Hellerflächen wurde negativ beschieden, da Zusagen vom Antragsteller im Vorfeld nicht eingehalten wurden.
  1. Der Anschaffung von 90 Strandkörben für das Jahr 2023 wurde zugestimmt.
  2. Dem Antrag der „Moin-Baltrum“-Gruppe auf Feststellung der Kontrollfunktion des Rates bezüglich der Kommunikation der Gemeinde wurde entsprochen. Hintergrund war ein Cartoon auf der Strandumkleide, der anzüglich wirkte. Der entsprechende Mitarbeiter wurde darauf hingewiesen und der Cartoon überklebt.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

 

OOWV Gebührenerhöhung

Der OOWV teilt mit, dass die Abwassergebühr ab 2023 von 4,33 € auf 4,51 €/m³ erhöht wird. Die Gebühr für das Trinkwasser wird um 15% ansteigen. Eine entsprechende Mitteilung an alle Haushalte folgt.

 

Strandmaßnahme

Die Kostenschätzung für die Wiederherstellung des Strandkorbstrandes betrug 560.000,00 €. Die tatsächlichen Kosten beliefen sich auf 346.453,49 € , wovon die Förderung 90% betrug.

 

Mehrzweckhalle Brandschaden

Die Arbeiten an der Mehrzweckhalle schreiten gut voran. Das Dach ist inzwischen wieder dicht. Die Außenverkleidung und der Einbau der Türen erfolgen in den nächsten Wochen.

 

Workshop „Jobs on Island“

Am 19.09.2022 fand auf Baltrum der Workshop „Jobs on Island“ zur Verringerung des Fachkräftemangels unter der Leitung von Prof. Dr. Schmoll von der Jadehochschule statt. Ein zweiter Workshop zu diesem Thema folgt im November.

 

DLRG

Für die DLRG wurden jeweils 1 Aufsichts- und 1 Sanitätscontainer bestellt. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

Woge eG

Bürgermeister Olchers weist erneut darauf hin, dass die Woge eG dringend Unterstützung für den Aufsichtsrat benötigt. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

TOP 6: Bauleitplanung; hier: Änderung Nr. 8 des Bebauungsplans 07

Herr Heiken äußert zunächst rechtliche Bedenken bezüglich der Surfbar und des Jugendclubs, da es eine Beschwerde eines Anwohners gegeben hat. Bürgermeister Olchers rät dazu, die Änderung des Bebauungsplans anzuschieben, da sich die Angelegenheit im Zuge dessen voraussichtlich klären ließe, auch liegt die Feuerwehr in diesem Bereich, wofür eine Änderung erforderlich wird. Hiernach werden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die Aufstellung der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Nr. 07 gem. § 3 (1) BauGB einstimmig.
  1. Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Nr. 07 gem. § 4 Abs. 2 BauGB einstimmig.
  1. Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Nr. 07 gem. § 3 Abs. 2 BauGB einstimmig.
  1. Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen einstimmig, die Firma Thalen Consult GmbH aus Neuenburg mit der Durchführung der Arbeiten für die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Nr. 07 der Gemeinde Baltrum zu beauftragen.

 

TOP 7: Feuerwehrplanung

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurden im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Aurich mehrere Architekten angeschrieben. Nach der Vergabeverordnung muss nun aber eine Ausschreibung nach der Vergabeverordnung stattfinden, da es sich um öffentliche Aufträge handelt, wobei die Leistungsphasen stufenweise vergeben werden können (Teilnahmewettbewerb). Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

TOP 8: Personenbeförderung (mobilitätseingeschränkt) im Winter

Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt den Kauf eines elektrisch betriebenen Golfcarts (wenn möglich gebraucht), um während der Zeit, in der keine Kutschen zur Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen zur Verfügung stehen, eine Beförderungsmöglichkeit für diesen Personenkreis anzubieten, einstimmig. Das Golfcart soll von Ehrenamtlichen gefahren werden und bis auf Weiteres im Feuerwehrhaus untergestellt werden.

 

TOP 9: Fahrradverkehr

Zunächst erklärt Bürgermeister Olchers, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sich nicht gegen den neu eröffneten Fahrradverleih richten. Generell habe es viele Beschwerden über den zunehmenden Fahrradverkehr gegeben, besonders auf den Dünenwegen. Wie Herr Bengen berichtet, habe er bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses angemerkt, dass sich die Anzahl der Fahrräder durch einschränkende Maßnahmen nicht reduzieren würde. Vielmehr würde sich das Problem auf andere Straßen verlagern. Ein Teilausbau von Fußwegen würde eher zur Verkehrsberuhigung an kritischen Stellen, wie z. B. am Cobigolfplatz beitragen. Herr Hinrichs empfiehlt eine bessere Kommunikation statt Verbote. Herr Ulrichs fügt hinzu, dass sich Fußgänger wie auch Radfahrer an die allgemeinen Verkehrsregeln zu halten haben, so wie am Festland auch.

Somit beschließen die anwesenden Ratsmitglieder einstimmig, keine Verbotszonen zu schaffen und durch mehr Kommunikation (Prospekt, Beschilderung) die Gäste und Insulaner entsprechend zu sensibilisieren.

 

TOP 10: Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“; Vergabe/Ausschreibung Strandflächen

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurde der Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“ gestern genehmigt. Interessenten könnten sich mit einem entsprechenden Konzept für eine Kite- und Surfschule, einen Kajakverleih und ergänzende Gastronomieangebote bewerben. Hierbei soll darauf geachtet werden, das äußere Erscheinungsbild einzuhalten. Wie die zur Verfügung stehenden Flächen aufgeteilt werden, entscheidet die Gemeinde.

Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen dem Beschlussvorschlag, die Ausschreibung der Strandflächen mit den entsprechenden Eckdaten im kommenden Rundschreiben zu veröffentlichen, einstimmig zu. Die Bewerbungsfrist endet am 30.10.2022.

 

TOP 11: Energieeinsparungen

Die vom Landkreis Aurich gemachten Vorschläge zur Energieeinsparung werden von Bürgermeister Olchers Punkt für Punkt erläutert. Grundsätzlich kann man sich den meisten Vorgaben anschließen, jedoch gibt es in den touristischen Bereichen Abweichungen, wie z. B. beim SindBad. Die Absenkung der Temperaturen in Kindergarten, Schule und Turnhalle wird ebenfalls kritisch gesehen. Die Straßenbeleuchtung sollte möglichst bis zum Ende der Herbstferien bis 24.00 Uhr eingeschaltet bleiben und danach um 22.00 Uhr abgeschaltet werden. Dies soll u.a. als Hinweis in einem der nächsten Rundschreiben bekannt gemacht werden. Bei Sonderveranstaltungen soll die Beleuchtung durchgehend eingeschaltet bleiben.

 

TOP 12: Kriterienkatalog Grundstücksvergabe

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, geht es darum, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hierzu hat das Domänenamt die Gemeinde gebeten, entsprechende Kriterien für die Grundstücksvergabe zu erarbeiten. Nun hat sich herausgestellt, dass für Erbbaugrundstücke von privaten Interessenten 5% Erbbaupacht monatlich für die Dauer von 75 Jahren zu zahlen ist. Für Kommunen würde die Erbbaupacht allerdings nur 1,25% betragen.

Es wurden 11 infrage kommende Grundstücke ermittelt, die dem Domänenamt und allen anderen beteiligten Ämtern zur Prüfung vorgelegt wurden. Der Rat sollte unterdessen einen Kriterienkatalog für die Grundstücks- und Wohnungsvergabe erarbeiten. Eine Bedarfsabfrage wurde gemacht. Für 4 konkrete Bewerber wurden entsprechende Grundstücke ausgesucht und dem Domänenamt gemeldet. Da sich nun herausgestellt hat, dass die finanzielle Belastung für private Interessenten viel zu hoch ist, hat das Land Niedersachsen zu einer Kurskorrektur geraten. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde empfohlen, beide Kriterienkataloge aufzuheben und eine gerechte Lösung für den Wohnungsbau zu schaffen. So könnte die Gemeinde z. B. beim Erwerb von Erbbaugrundstücken Untererbbaurechte an private Interessenten vergeben. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen zustimmend Kenntnis.

Herr Hinrichs verliest eine gemeinsame Stellungnahme der Moin Baltrum-Gruppe, Baltrum21 und GfB-Gruppe zur Grundstücksvergabe. Hierbei wird stark kritisiert, dass bei der Grundstücksvergabe augenscheinlich persönliche Interessen einzelner Insulaner dem eigentlichen Zweck zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums entgegenstünden. (Die vollständige Stellungnahme ist dem Protokoll beigefügt.)

Herr Bengen nimmt im Namen der CDU-Fraktion zu dieser Aussage Stellung und erklärt, dass es hier nicht um privates Interesse, sondern um Wohnraum für alle ginge. Es solle u.a. möglich sein, Betriebe von Insulanern an folgende Generationen übergeben zu können, wie er bereits vor zwei Jahren vorgeschlagen habe. Dies werde durch den Kriterienkatalog verhindert. Aus diesem Grund sollten die Kriterien geändert werden. Außerdem hätten sich nur wenige Interessenten um die Grundstücke beworben, ebenso hatten weder die Gemeinde noch die Woge Interesse bekundet. Da eine Finanzierungszusage für den Erwerb und die Bebauung eines Grundstückes zwingend notwendig ist, sollte doch derjenige ein Grundstück erwerben können, der es sich auch leisten kann.

Bürgermeister Olchers stellt abschließend richtig, dass die Grundstücksvergabe aus dem Erbbaurecht bereits vor einigen Jahren auf Initiative der Inselbürgermeister auf den Weg gebracht wurde.

 

Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen einstimmig, die Kriterienkataloge für die Vergabe von Grundstücken und Wohnungen aufzuheben und zunächst weitere Gespräche mit dem Domänenamt zu führen. Der Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung/Anpassung der Vergabekriterien für Grundstücke ist damit obsolet.

 

TOP 13: Wünsche und Anregungen

 

Strandsituation

Herr Klün fragt nach, ob es schon Überlegungen zur künftigen Strandsituation gibt. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, gab es diesbezüglich Gespräche mit Umweltminister Lies und Herrn van Hoorn vom NLWKN. Allerdings würde man erst nach der Sturmflutsaison abschätzen können, welche Maßnahmen erforderlich werden.

 

NLWKN

Herr Hinrichs möchte wissen, weshalb die Mitarbeiter des NLWKN bereits ab 8 Uhr morgens mit lärmintensiven Arbeiten beginnen und die Mittagsruhe dabei teilweise nicht beachten. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, arbeitet das NLWKN teilweise wetterabhängig und muss dann z. B. die Mäharbeiten zügig zu Ende bringen.

 

Kurbeitrag

Herr Hinrichs fragt, weshalb Lebenspartner, die zu Besuch auf die Insel kommen, nicht vom Kurbeitrag befreit werden. Bürgermeister Olchers erklärt, dass die Satzung für diesen Personenkreis keine Befreiungen vorsieht. Möglicherweise könnte man bei der nächsten Überarbeitung der Satzung noch einmal über dieses Thema sprechen.

 

Lehrküche Schule

Ratsherr Olchers fragt nach dem Sachstand bei der Lehrküche in der Inselschule. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, wird der Berater Herr Wolken aus Norden am Freitag, den 30.09. auf Baltrum sein und das Vorhaben prüfen.

 

Liegeplätze Neßmersiel

Ratsherr Olchers schlägt vor, dass man sich bezüglich der Schaffung von Liegeplätzen in Neßmersiel für die Baltrumer Bootfahrer noch einmal zu einer Sitzung des Hafenzweckverbandes mit den Vorständen beider Clubs trifft.

 

Kindergarten Wasserschaden

Herr Heiken fragt, wann die Wasserschäden im Kindergarten behoben werden. Wie Herr Ulrichs mitteilt, werden die Arbeiten während der Schließzeiten in den Herbstferien durchgeführt.

 

Es folgt die Bürgerfragestunde

 

TOP 14: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.17 Uhr.

 

 

 

Nächste Sitzung des Rates Nr. 7 (18. Wahlperiode)

 

Dienstag, den 16. Mai 2023

20.30 Uhr

Im Sitzungszimmer des Rathauses

 

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung,

der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 6 (18. WP) vom 19. Dezember 2022
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Baltrum mit den Anlagen Haushalts-,Investitions- und Stellenplan sowie Beteiligungsbericht 2023
  4. Mitwirkung von Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit;
    hier:  Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028
  1. Imagebroschüre
  2. Annahme von Spenden
  3. Hafenzweckverbandsangelegenheiten:
  4. Vergabe der Restauration im Betriebsgebäude
  5. Grundstücksangelegenheiten, Übertragung einer Teilfläche für den Ausbau der K212 an den Landkreis Aurich
  6. Hafenbetrieb
  7. Fahrpläne der Reederei Baltrum-Linie GmbH für Personen- und Frachtverkehr für das Jahr 2024
  8. Wünsche und Anregungen
  9. Bürgerfragestunde
  10. Schließung der Sitzung

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Olchers

Bürgermeister