15 Mrz 14.03.2024 – Rundschreiben des Bürgermeisters
Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister
R u n d m a i l 1 / 2 0 2 4
Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:
Öffnungszeiten über Ostern:
SindBad:
Mo-Sa. 12-18 Uhr
Ostersonntag: -geschlossen-
Ostermontag: 12-18 Uhr
Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:
Mo-Fr: 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr
Ostersamstag: 10-13 Uhr
Ostersonntag: -geschlossen-
Tourist-Information im Rathaus:
Mo-Do: 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr
Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag von 10-12 Uhr
Ostersonntag: -geschlossen-
Strandkorbvermietung:
Täglich von 10-13 Uhr
Allg. Meldepflicht
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden. Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung
Ruhezeiten: Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe) und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe).
Anleinpflicht: Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum.
Hundekot: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß.
Pferdeäpfel: Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
Osterfeuer
Das Abbrennen des Osterfeuers ist üblicherweise für den Ostersamstag, den 30.03.2024 auf dem Heller unterhalb des „Dünenschlösschens“ vorgesehen. Die Anlieferung von Brennmaterial kann ab Freitag, den 15.03. ab 12.00 Uhr erfolgen.
Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.
Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Gemeinde Baltrum
wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen
frohe und ruhige Ostertage
Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus
Ihr
Harm Olchers