28 Mrz 28.03.2024 – Rundschreiben des Bürgermeisters
Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister
R u n d m a i l 2 / 2 0 2 4
Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:
Abgleich der gemeldeten Personen
Das Meldeamt bittet auf Grund der bevorstehenden Wahlen um einen Abgleich der für die jeweiligen Wohnungen gemeldeten Personen. Der Einfachheit halber erscheint es sinnvoll, wenn die Wohnungsgeber (Arbeitgeber) sich nach den Ostertagen mit dem Meldeamt in Verbindung setzen, Tel. 04939 80-24.
Allg. Meldepflicht
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug
innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im
Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben
dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese
Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch
ordnungsrechtlich belangt werden. Bei einem Wegzug von der Insel müssen
Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem
dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Information der Firma TenneT
Die Firma Tennet hat uns Informationen zu den bevorstehenden Offshore-Projekten auf Baltrum weitergeleitet, die ich Ihnen zur Information, Kenntnis und auch Weiterleitung an Ihre Gäste anfüge. Für den Inhalt zeichnet die Firma TenneT verantwortlich.
Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Gemeinde Baltrum
wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen
frohe und ruhige Ostertage
Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus
Ihr
Harm Olchers