01 Jul Wichtige Informationen zur Neuregelung der Hundehaltung!
Wichtige Informationen
zur Neuregelung der Hundehaltung!
Für Hundehalter gelten ab dem 01.07.2013 neue Regelungen. Die Gemeinde
Baltrum informiert über die wichtigen Änderungen.
1. Sachkunde
Hundebesitzer müssen die erforderliche Sachkunde zur Haltung von Hunden
nachweisen. Dazu sind Prüfungen abzulegen, die theoretische und praktische
Kenntnisse testen. Halter, die nachweisen können, in den letzten 10 Jahren
mindestens 2 Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten zu haben, sind
von dieser Pflicht entbunden.
Die Prüfungen nehmen speziell lizensierte Hundeschulen, Tierärzte, Vereine
oder Hundetrainer ab. Eine Liste der anerkannten Prüfer können Sie von der
Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und
Verbraucherschutz herunterladen.
2. Zentrales Melderegister
Seit dem 1.07.2013 müssen alle Hunde in Niedersachsen im zentralen
Melderegister angemeldet werden. Die Anmeldung ist kostenpflichtig, Um- und
Abmeldungen sind kostenfrei.
3. Chip- und Versicherungspflicht
Alle Hunde in Niedersachsen müssen mit einem Chip (mit Kennnummer)
gekennzeichnet sein. Darüber hinaus müssen Haftpflichtversicherungen für
alle Hunde abgeschlossen werden. Die beiden Punkte müssen der Gemeinde
Baltrum gegenüber nachgewiesen werden.
Dazu sind der Gemeinde die Kennnummer und die Versicherungsgesellschaft
mitzuteilen, bei der die Versicherung abgeschlossen worden ist.
Informationen erhalten Sie unter steueramt@baltrum.de oder unter der
Telefonnummer: 0 49 39/80 66
Eine Information der Gemeinde Baltrum!