Wichtige Informationen zur Neuregelung der Hundehaltung!

Wichtige Informationen
zur Neuregelung der Hundehaltung!

 

Für Hundehalter gelten ab dem 01.07.2013 neue Regelungen. Die Gemeinde

Baltrum informiert über die wichtigen Änderungen.

 

 

1. Sachkunde

Hundebesitzer müssen die erforderliche Sachkunde zur Haltung von Hunden

nachweisen. Dazu sind Prüfungen abzulegen, die theoretische und praktische

Kenntnisse testen. Halter, die nachweisen können, in den letzten 10 Jahren

mindestens 2 Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten zu haben, sind

von dieser Pflicht entbunden.

Die Prüfungen nehmen speziell lizensierte Hundeschulen, Tierärzte, Vereine

oder Hundetrainer ab. Eine Liste der anerkannten Prüfer können Sie von der

Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und

Verbraucherschutz herunterladen.

 

2. Zentrales Melderegister

Seit dem 1.07.2013 müssen alle Hunde in Niedersachsen im zentralen

Melderegister angemeldet werden. Die Anmeldung ist kostenpflichtig, Um- und

Abmeldungen sind kostenfrei.

 

3. Chip- und Versicherungspflicht

Alle Hunde in Niedersachsen müssen mit einem Chip (mit Kennnummer)

gekennzeichnet sein. Darüber hinaus müssen Haftpflichtversicherungen für

alle Hunde abgeschlossen werden. Die beiden Punkte müssen der Gemeinde

Baltrum gegenüber nachgewiesen werden.

 

Dazu sind der Gemeinde die Kennnummer und die Versicherungsgesellschaft

mitzuteilen, bei der die Versicherung abgeschlossen worden ist.

Informationen erhalten Sie unter steueramt@baltrum.de oder unter der

Telefonnummer: 0 49 39/80 66

 

Eine Information der Gemeinde Baltrum!