Ratssitzung am 15. Dezember 2011

Niederschrift Nr. 2 (16. Wahlperiode)
über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum
am 15. Dezember 2011 
im Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 20.30 Uhr
Ende: 22.45 Uhr

Anwesend waren:
Bürgermeisterin Wietjes-Paulick; Ratsvorsitzender E. Meyer; Ratsherr J. Bengen; Ratsherr A. Dietrich; Ratsherr O. Klün; Ratsherr R. Wietjes; Allg. Vertreter Olchers;
Kämmerer Sauerborn; Frau Schmidt (Steueramt);   Verwaltungsangestellte Prieb als Protokollführerin; Als Gast: Herr Plaumann (Kommuna Treuhand GmbH);
(Es fehlt: Ratsherr Linn)

Tagesordnung: Öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Ratsmitglieder und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung Seite 1
  3. Bericht der Bürgermeisterin Seite 2
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Fremdenverkehrsbeitragssatzung
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Kurbeitragssatzung
  6. Antrag des Ratsherrn Edzard Meyer zur Aufnahme in den Hauptausschuss als beratendes Mitglied
  7. Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum; hier: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V2,
    a) Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung)
    b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
  8. Betriebssatzung für den Kurbetrieb der Gemeinde Baltrum
  9. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  10. Schließung der Sitzung

Im Anschluss findet eine Bürgerfragestunde statt

Protokoll zum Download

 

Öffentlicher Teil

TOP 1:
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Herr Meyer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die anwesenden Ratsmitglieder und die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2:
Feststellung der Tagesordnung
Herr Meyer möchte die Tagesordnung um einen zusätzlichen TOP 8 „Betriebssatzung für den Kurbetrieb Baltrum“ erweitern. Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 07. Dezember 2012 ergibt, wird mit den entsprechenden Änderungen einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt. Die nachfolgenden TOPe verschieben sich entsprechend. Rat 02/16 2

TOP 3:
Bericht der Bürgermeisterin

Zuwendungsbescheid Nationalpark-Haus
Der Zuwendungsbescheid für das Nationalpark-Haus auf Baltrum liegt nun vor. Die Höhe der Zuwendung liegt bei 60.000,– Euro jährlich. Die Vertragsunterschrift wird voraussichtlich am 02.02.2012 mit Herrn Südbeck von der Nationalparkverwaltung erfolgen.

Verkehrssicherungspflicht
Die Lampen am Westkopf wurden inzwischen zugelassen. Eine Bestätigung der Firma Elektro-Daniels wird in Kürze erwartet. Danach wird die Verkehrssicherungspflicht von der Gemeinde übernommen. Der Rat gibt seine Zustimmung.

Einnahmen im Jahr 2011 vom 01.01. bis 30.11.2011
Wie Frau Wietjes-Paulick berichtet, liegen die Einnahmen bei den Kuranwendungen mit 130.752,- Euro in etwa in der Höhe der Einnahmen des Vorjahres, wobei die Abrechnungen aus den Monaten November und Dezember noch hinzugerechnet werden müssen. Die Eintrittsgelder für das SindBad lagen in 2011 ca. 7.000,– Euro höher als im Vorjahr. Aufgrund des schlechten Wetters sind die Einnahmen bei der Strandkorbvermietung um ca. 2.500,– Euro niedriger als im Vorjahr. Die Einnahmen aus der Fremdenverkehrsabgabe liegen mit 88.502,00 Euro in etwa gleich wie im Jahr  2010. Bei der Gewerbesteuer haben sich die Einnahmen mit 410.516,– Euro gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Die Kurbeitragseinnahmen lagen ca. 11.000,– Euro höher bis einschließlich 30.11.2011. Hinzu kommen noch die Außenstände.

Sanierungsmaßnahme SindBad
Wie Herr Olchers berichtet, wurden aus den Haushaltsmitteln für die Sanierung des SindBades 250.000,– Euro angesetzt. Davon stehen nun noch ca. 30.000,– Euro zur Verfügung. Das Kinderbecken wurde komplett erneuert. Die Anschlüsse sind jedoch noch nicht fertig. Aus diesem Grund wird das Kinderbecken erst im Januar in Betrieb genommen. Das Schwimmbecken wurde mit einer neuen Beschichtung versehen und kann pünktlich in Betrieb genommen werden. Herr Dietrich möchte wissen, ob in Bezug auf die Verkleidung auf der Nordseite des SindBads etwas unternommen wurde. Die unansehnlichen Verfärbungen wurden bei der letzten Begehung bereits bemängelt. Herr Olchers berichtet, dass für Optik etwas nachgefärbt wurde. Aufgrund des schlechten Wetters konnten aber bisher keine Anstriche aufgebracht werden. Dies soll aber nachgeholt werden, sobald das Wetter es zulässt und Mittel hierfür zur Verfügung stehen.

Umbaumaßnahme Turnhalle
Herr Olchers berichtet, dass die Elektroarbeiten in der Turnhalle weit fortgeschritten sind. Die Firma Neusport wird in der kommenden Woche den Prallschutz anbringen. Die Unterkonstruktion wird vom Bauhof angebracht. Die Firma Evers hat ihre Arbeiten bereits abgeschlossen. An der Lüftungsanlage wird zurzeit noch gearbeitet. Die Trockenbauer sind fertig und auch die Malerarbeiten sind erledigt. Anstatt neuer Vorhänge sollen Verdunkelungsrollos angebracht werden. Abschließend muss die Leckstelle im Vorraum beseitigt werden. Herr Olchers weist an dieser Stelle noch einmal auf die hervorragende Zusammenarbeit mit dem KSV hin und lobt die Leistung des Bauhofes.

TOP 4:
Beratung und Beschlussfassung über die Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Herr Plaumann von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kommuna Treuhand erläutert anhand einer Präsentation die neue Fremdenverkehrsbeitragskalkulation. Als Grundlage dienten der geprüfte Jahresabschluss 2009, der Jahresabschluss 2010 und der  Wirtschaftsplan 2011. Herr Bengen bemängelt, dass die Unterlagen erst sehr spät an die Ratsmitglieder übermittelt wurden. Seiner Ansicht nach hätte die Auftragsvergabe für die Kalkulation schon im November erfolgen müssen. Herr Sauerborn erwidert, dass dies unverzüglich geschehen sei; die Auftragsvergabe erfolgte sogar bereits im Oktober. Leider wurden Herrn Plaumann erst nach Wochen Unterlagen vom Steuerberater zur Verfügung gestellt. Der Verwaltung blieb nunmehr leider sehr wenig Zeit, die Vorlagen vorzubereiten. Die Beschlüsse müssen noch vor Ablauf des Jahres gefasst und im Rat 02/16 3 Amtsblatt veröffentlicht werden. Der neue Kalkulationszeitraum wurde für den Zeitraum 2012 bis 2014 erstellt. Das Kurbeitragsvolumen für diesen Zeitraum soll 918.200,– Euro betragen. Zuvor waren es 650.000,– Euro. Aus dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz geht hervor, dass die Gemeinde Baltrum als Nordseeheilbad berechtigt ist, einen Fremdenverkehrs- bzw. Kurbeitrag zu erheben. Diese sollen dazu dienen, den Aufwand für Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung der Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen zu decken. Für die Deckung des Aufwandes zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrswerbung) dürfen jedoch keine Kurbeiträge sondern nur Fremdenverkehrsbeiträge verwendet werden. Da die Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen nicht nur von den Kurgästen, sondern auch von den Einwohnern in Anspruch genommen werden können, ist ein Eigenanteil vom Fremdenverkehrsaufwand abzusetzen. Dieser sog. öffentliche Anteil staffelt sich wie folgt: Für das SindBad werden 10%, für das Kurmittelhaus und den Strand jeweils 5% und für sonstige Freizeitanlagen und Einrichtungen 10% veranschlagt. Der Aufwand für die Fremdenverkehrseinrichtungen beträgt im Durchschnitt 2.037.800,– Euro wovon 396.000,– Euro an nicht kalkulationsfähigen Aufwendungen in Abzug zu bringen sind. Nach Abzug des öffentlichen Anteils am Aufwand in Höhe von 129.200,– Euro verbleiben als deckungsfähige Aufwendungen 1.512.600,– Euro. Hiervon werden 918.200,– Euro durch Kurbeiträge gedeckt und weitere 565.800,– Euro durch übrige Entgelte (z. B. durch Veranstaltungen/Eintrittsgelder). Bei einer Gesamtsumme von 1.484.000,– an Deckungsmittel verbleibt eine Unterdeckung in Höhe von 28.600,– Euro.  Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und Unternehmen, die durch den Fremdenverkehr auf der Insel Baltrum besondere wirtschaftliche Vorteile haben. Dieser Vorteil richtet sich nach dem Gewinn, der sich aus dem Fremdenverkehr ergibt. Die beitragspflichtigen Personen und Unternehmen werden in Gruppen unterteilt, wie z. B. Inhaber von Beherbergungsbetrieben, Vermieter von Ferienwohnungen, Camping- und Zeltplätzen, Vermieter von Strandkörben, Inhaber von Ladengeschäften, Inhaber von Speise und Schankwirtschaften usw. Als Beitragsmaßstab werden bei Beherbergungsbetrieben z. B. Bettenzahlen angegeben, bei Strandkorbvermieter die Anzahl der Einheiten (Strandkörbe) und bei  Ladengeschäften die jeweilige Anzahl der Arbeitskräfte. Jedem Beitragsmaßstab wird ein festgesetzter Betrag zugeordnet, der sich nach einem ermittelten Richtsatz ergibt. Der für die Kalkulation zugrunde liegende Beitragssatz beträgt rund 2,77% bei einem möglichen fremdenverkehrsbedingten Gewinn in Höhe von 3.964.176,50 Euro. Herr Bengen ist mit der Zuordnung der Beiträge zu den jeweiligen Gruppen nicht ganz einverstanden. Hier müssten seiner Ansicht nach noch Prüfungen stattfinden, um z. B. die tatsächlichen Bettenzahlen bei den Beherbergungsbetrieben festzustellen. Herr Wietjes vermutet, dass bisher nicht alle Fremdenverkehrsbeitragspflichtigen erfasst wurden. Nach Auskunft von Frau Schmidt wurde gründlich geprüft und zum Teil auch im Internet recherchiert. Grundsätzlich sei auch eine Nachkalkulation möglich. Nach eingehender Diskussion kommt es zur Abstimmung über folgende Beschlussvorschläge:
a) Beschlussfassung über die Aufwandsermittlung
Der Rat beschließt die Aufwandsseite der Kalkulation in der lt. Anlage ausgewiesen Höhe einstimmig.
b) Beschlussfassung über die Einnahmeseite der Kalkulation
Der Rat beschließt einstimmig die Einnahmeseite der Kalkulation in der lt. Anlage ausgewiesenen Höhe.
c) Beschlussfassung über den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2014
Der Rat beschließt den Kalkulationszeitraum für 3 Jahre (2012, 2013 und 2014) einstimmig.
d) Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages
Der Rat beschließt die Satzung zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages für die Gemeinde Baltrum in der vorgelegten Fassung bei einer Gegenstimme (Herr Bengen).

TOP 5:
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Kurbeitragssatzung
Zunächst erläutert Herr Sauerborn die Sitzungsvorlage. Herr Dietrich spricht sich an dieser Stelle noch einmal gegen die Erhöhung des Kurbeitrages aus. In der Sitzung des Hauptausschusses Rat 02/16 4 wurde bereits der Antrag von Herrn Wietjes diskutiert, für die Bearbeitung von Kurbeitragszahlungen durch Mitarbeiter der Kurverwaltung eine Verwaltungsgebühr zu erheben. Herr Wietjes wurde darauf hingewiesen, dass dies nicht möglich sei, da laut Kurbeitragssatzung der Vermieter bereits verpflichtet ist, den Kurbeitrag einzuziehen und zeitnah an die Kurverwaltung abzuführen. Bei Verstößen drohen Geldbußen. Herr Klün berichtet in diesem Zusammenhang von einem Vermieter, der sogar im Internet darauf hinweist, dass der Kurbeitrag bei der Kurverwaltung entrichtet werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, dieser Sache nachzugehen. Außerdem schlägt Herr Klün vor, generell für alle Zweitwohnungsbesitzer einen Jahreskurbeitrag zu erheben, da hier auch immer wieder versucht wird, durch falsche Angaben eine Heranziehung zur Zahlung zu vermeiden. Danach erläutert Herr Plaumann die Kurbeitragskalkulation. Das Kurbeitragsvolumen wurde lt. Ratsbeschluss auf 918.000,– € festgesetzt. Das Beitragsvolumen setzt sich aus Jahreskurbeiträgen für Erwachsene (105,00 €), für Kinder ab 12 Jahren ( 45,00 €), Kurbeitrag für Erwachsene (3,50 €), für Kinder ab 12 Jahren (1,50 €), Tagesbesucher-Kurbeitrag (2,00 €/Erw.) und Tagesbesucher- Kurbeitrag für Kinder (1,00 €) zusammen. Nach eingehender Diskussion kommt es zu Abstimmung über folgende Beschlussvorschläge:
a) Aufwandsseite der Kalkulation
Der Aufwandsseite der Kalkulation wird in der lt. Anlage ausgewiesenen Höhe vom Rat, bei einer Gegenstimme (Herr Dietrich), zugestimmt.
b) Einnahmeseite der Kalkulation
Der Einnahmeseite der Kalkulation wird in der lt. Anlage ausgewiesenen Höhe vom Rat, bei einer Gegenstimme (Herr Dietrich), zugestimmt.
c) Bestimmung des Kalkulationszeitraums
Dem Kalkulationszeitraum wird für 3 Jahre (2012, 2013 und 2014) vom Rat einstimmig zugestimmt.
d) Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum
Der Satzung über die Erhebung des Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum wird in der vorgelegten Fassung vom Rat, bei einer Gegenstimme (Herr Dietrich), zugestimmt.

TOP 6:
Antrag des Ratsherrn Edzard Meyer zur Aufnahme in den Hauptausschuss als beratendes Mitglied über diesen TOP.
Herr Meyer teilt mit, dass eine Aufnahme in den Hauptausschuss als beratendes Mitglied laut Aussage des Landkreises nicht mehr möglich sei. Der Antrag hätte bereits vor der konstituierenden Sitzung gestellt werden müssen. Somit entfällt die Abstimmung

TOP 7:
Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum; Hier: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V2,
a) Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung)
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Sitzungsvorlage liegt den Ratsmitgliedern vor. Herr Olchers berichtet, dass die Träger öffentlicher Belange nun beteiligt wurden. Der Durchführungsvertrag mit dem Antragsteller wurde am 14.12.2011 geschlossen. Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, kommt es zur Abstimmung über nachfolgende Beschlussvorschläge:
a) Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung)
Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig über die Zusammenstellung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auf Grund des Rundschreibens vom 12.10.2011 gem. § 4 (2) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 01.09.2011 bis zum 04.10.2011 gem. § 3 (2) BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. V2.
b)Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig auf Grund des § 1 (3) und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V2 der Gemeinde Baltrum als Satzung sowie die Begründung hierzu. Rat 02/16 5

TOP 8:
Betriebssatzung für den Kurbetrieb der Gemeinde Baltrum
Wie Herr Sauerborn mitteilt, wurde zum 01.02.2011 eine neue Eigenbetriebsverordnung erlassen, die rückwirkend zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Die bestehende Betriebssatzung muss noch vor dem 01. Januar 2012 angepasst werden. Es handelt sich hierbei lediglich um begriffliche Änderungen. Im Großen und Ganzen ist inhaltlich alles gleich geblieben. Herr Olchers ergänzt, dass die Besetzung des Betriebsausschusses jetzt 3 statt 1 hinzugewählte Mitarbeiter aus der Kurverwaltung vorsieht. Dies ist durch das  Personalvertretungsgesetz geregelt. Bei der konstituierenden Sitzung des Rates wurde von nur einem Vertreter ausgegangen. Somit muss der Beschluss neu gefasst oder berichtigt werden.
a) Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt die Betriebssatzung für den Kurbetrieb der Gemeinde Baltrum in der vorgelegten Fassung einstimmig.
b) Der Erweiterung des Betriebsausschusses auf 3 statt 1 hinzugewählten Mitarbeiter aus der Kurverwaltung Baltrum wird ebenfalls einstimmig beschlossen.

TOP 9:
Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Inselarzt
Herr Meyer informiert, dass sich auf das Stellengesuch der Arztpraxis nur ein Bewerber gemeldet hat. Für den/die Nachfolger/-in von Frau Dr. Althainz müsste zur gegebenen Zeit eine angemessene Wohnung zur Verfügung stehen. Dies sei zurzeit noch ein Problem.

Cobigolf- u. Tennisplatz
Herr Klün möchte wissen, ob es inzwischen eine Lösung für den Kauf des Cobigolf- u. Tennisplatzes gibt. Wie Frau Wietjes-Paulick berichtet, besteht die Kaufabsicht seitens der Gemeinde Baltrum weiterhin. Gespräche wurden bereits mit dem Landkreis geführt. Die Angelegenheit wird noch geprüft.

Ortsrechtssatzung
Herr Klün bittet um Aushändigung der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung um seine Ortsrechtssatzung zu vervollständigen.

Gütertransport
Herr Klün bittet um Klärung, ob Gütertransporte mit Baufahrzeugen durchgeführt werden dürfen.

TOP 10:
Schließung der Sitzung
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Herrn Meyer die Sitzung um 22.45 Uhr.

Bürgerfragestunde
E. Meyer A. Wietjes-Paulick B. Prieb
Ratsvorsitzender Bürgermeisterin Protokollführung

Rat 02/16 6