Ratssitzung am 04. Juli 2017

Niederschrift Nr. 6 (17. Wahlperiode) 
über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum 
am 04. Juli 2017 im Klassenraum 8b der Realschule in Dornum

Beginn: 14.30 Uhr
Ende: 14.42 Uhr

anwesend waren:
Bürgermeister Tuitjer; Ratsvorsitzender Bengen; Ratsfrau Bach;Ratsherr Bent; Ratsherr Dr. Friedrich; Ratsherr Meyer; Ratsfrau de Vries;
Ratsherr Ulrichs; Allg. Vertreter Olchers zugleich als Protokollführer

Entschuldigt fehlte Ratsherr Klün.

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Bericht des Bürgermeisters
  4. Änderung des Hafentarifs für den Hafen Neßmersiel
  5. Änderung der Verbandsordnung für den Hafenzweckverband Neßmersiel
  6. Änderung des § 8 der Verbandsordnung für den Hafenzweckverband Neßmersiel
  7. Änderung der Modalitäten bei der Auszahlung des Sitzungsgeldes im Hafenzweckverband Neßmersiel
  8. Änderung der Satzung sowie der 1. Änderung der Satzung des Hafenzweckverbandes Neßmersiel über Aufwands-, Auslagen und Fahrtkostenentschädigung
  9. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  10. Schließung der Sitzung
    Im Anschluss findet eine Bürgerfragestunde statt

 

TOP 1
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Herr Bengen eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 26. Juni 2017 ergibt, wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

TOP 3
Bericht des Bürgermeisters
Kein Bericht.

TOP 4
Änderung des Hafentarifs für den Hafen Neßmersiel
Ohne weitere Beratung wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Die bisher geltende Entgeltordnung für den Hafen Neßmersiel wird durch die in der gemeinsamen Ratsinfoveranstaltung der Räte Baltrum und Dornum am 04.07.2017 abgestimmten und der dem Protokoll beigefügten Neufassung der privatrechtlichen Entgeltordnung ersetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, die neue privatrechtliche Entgeltordnung entsprechend der geltenden Bestimmungen bekannt zu machen. Der Hafenzweckverband gibt gegenüber der Landeskartellbehörde eine Verpflichtungszusage ab, dass die zukünftige durchschnittliche Eigenkapitalrentabilität für den dreijährigen Zeitraum 2018 bis 2021 auf 6 % nach Steuern begrenzt wird und dass hierüber der Nachweis der Einhaltung durch jährliche Vorlage der Jahresabschlussunterlagen bis spätestens 31.07. des Folgejahres erfolgt. Die Verbandsversammlung macht sich die von Ratsherrn Dipl.-Kfm. Jann Bengen gemachte Kalkulation zu eigen und beschließt diese. Der Kalkulationszeitraum beträgt max. drei Jahre.

TOP 5
Änderung der Verbandsordnung für den Hafenzweckverband Neßmersiel
Die Verbandsordnung für den Hafenzweckverband Neßmersiel wird entsprechend jenen eingearbeiteten Korrekturen aus der in der Anlage beigefügten Gegenüberstellung geändert. Diese redaktionelle Änderung der Verbandsordnung wird einstimmig von den Anwesenden beschlossen.

TOP 6
Änderung des § 8 der Verbandsordnung für den Hafenzweckverband Neßmersiel
Der § 8 der zur Zeit gültigen Verbandsordnung wird erweitert, so dass er danach folgenden Wortlaut erhält:
§ 8 Verbandsgeschäftsführung Die Verbandsgeschäftsführerin oder der Verbandsgeschäftsführer ist ehrenamtlich tätig. Sie oder er wird für die Dauer der Legislaturperiode der Gemeinderäte gewählt. Nach Ablauf der allgemeinen Wahlperiode führt die Verbandsgeschäftsführerin oder der Verbandsgeschäftsführer ihre/seine Tätigkeit bis zur konstituierenden Sitzung des Hafenzweckverbandes bis zur Wahl ihres/ihrer Nachfolgers/Nachfolgerin bzw. seines/seiner Nachfolgers/Nachfolgerin fort. Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 7
Änderung der Modalitäten bei der Auszahlung des Sitzungsgeldes im Hafenzweckverband Neßmersiel
Die Auszahlung des Sitzungsgeldes gemäß § 1 (1) der Satzung des Hafenzweckverbandes Neßmersiel über Aufwands-, Auslagen und Fahrtkostenentschädigung an die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstandes als Ersatz ihrer Auslagen und der Verdienstausfalles für die Teilnahme an einer Sitzung der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstandes erfolgt ab dem 01.07.2017 als eine unbare Zahlung per Überweisung. Die Abrechnung der Sitzungsgelder erfolgt quartalsweise zum 15. des Folgemonats (15.01., 15.04., 15.07., 15.10.). Dieser Beschlussempfehlung wird einstimmig gefolgt.

TOP 8
Änderung der Satzung sowie 1. Änderung der Satzung des Hafenzweckverbandes Neßmersiel über Aufwands-, Auslagen und Fahrtkostenentschädigung
Ohne weitere Aussprache wird der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt und folgender Beschluss gefasst: Der als Anlage beigefügten Satzung des Hafenzweckverbandes Neßmersiel über Aufwands-, Auslagen und Fahrtkostenentschädigung in der Fassung vom 01.07.2017 wird zugestimmt.

TOP 9
Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
Keine Wortmeldungen.

TOP 10
Schließung der Sitzung
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Herr Bengen den öffentlichen Teil der Sitzung um 14.37 Uhr.

Es folgt eine Bürgerfragestunde

Jann Bengen (Ratsvorsitzender)
Berthold Tuitjer (Bürgermeister)
Harm Olchers (Protokollführer)