12 Mai Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters
Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Kreiswahl am 12. September 2021
Für die Kreiswahl am 12. September 2021 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) Folgendes bekannt:
I. Zahl der Kreistagsabgeordneten
Es sind 58 Kreistagsabgeordnete zu wählen.
II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Im Wahlgebiet sind fünf Wahlbereiche mit folgender Abgrenzung gebildet worden:
Wahlbereich 1
Gemeinde Krummhöm, Stadt Norden
Wahlbereich II
Gemeinde Baltrum, Gemeinde Dornum, Gemeinde Großheide, Samtgemeinde Hage, Gemeinde Juist, Stadt Norderney
Wahlberelch III
Samtgemeinde Brookmerland, Gemeinde Hinte, Gemeinde Südbrookmerland
Wahlbereich IV
Stadt Aurich
Wahlbereich V
Gemeinde Großefehn, Gemeinde Ihlow, Stadt Wiesmoor
III. Höchstzahl der Bewerber/innen auf einem Wahlvorschlag
Auf jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe für die Kreiswahl dürfen höchstens 15 Bewerber/innen benannt werden. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers/einer Einzelbewerberin (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers/dieser Bewerberin enthalten.
IV. Unterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag für die Kreiswahl muss von mindestens 30 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien/Wählergruppen/Einzelwahlvorschläge:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
- Freie Demokratische Partei (FDP),
- DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE.),
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Freie Wähler (FW)
- Gemeinsam für Aurich Stadt und Landkreis (GFA)
- Soziale Wählergemeinschaft Krumm hörn (S.W.K.)
- Auricher Wählergemeinschaft (AWG)
- Liste tom Brook (LtB)
- Einzelwahlvorschlag Roß
V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen des § 21 NKWG und des § 32 NKWO entsprechen.
VI. Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 26.07.2021, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter des Landkreises Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, einzureichen.
VII. Wahlanzeige
Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 14.06.2021 bei der Niedersächsischen Landeswahileiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen. Die Vorschriften des § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.
Aurich 26. Februar 2021
Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters