Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters

 

Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Kreiswahl am 12. September 2021

 

Für die Kreiswahl am 12. September 2021 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahl­gesetzes (NKWG) Folgendes bekannt:

I. Zahl der Kreistagsabgeordneten

Es sind 58 Kreistagsabgeordnete zu wählen.

 

II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Im Wahlgebiet sind fünf Wahlbereiche mit folgender Abgrenzung gebildet worden:

Wahlbereich 1
Gemeinde Krummhöm, Stadt Norden

Wahlbereich II
Gemeinde Baltrum, Gemeinde Dornum, Gemeinde Großheide, Samtgemeinde Hage, Gemeinde Juist, Stadt Norderney

Wahlberelch III
Samtgemeinde Brookmerland, Gemeinde Hinte, Gemeinde Südbrookmerland

Wahlbereich IV
Stadt Aurich

Wahlbereich V
Gemeinde Großefehn, Gemeinde Ihlow, Stadt Wiesmoor

 

III. Höchstzahl der Bewerber/innen auf einem Wahlvorschlag

Auf jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe für die Kreiswahl dürfen höchstens 15 Bewerber/innen benannt werden. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers/einer Einzelbe­werberin (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers/dieser Bewerberin enthal­ten.

 

IV. Unterschriften für Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag für die Kreiswahl muss von mindestens 30 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hiervon ausgenommen sind ge­mäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien/Wählergruppen/Einzelwahlvorschläge:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
  • Freie Demokratische Partei (FDP),
  • DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE.),
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Freie Wähler (FW)
  • Gemeinsam für Aurich Stadt und Landkreis (GFA)
  • Soziale Wählergemeinschaft Krumm hörn (S.W.K.)
  • Auricher Wählergemeinschaft (AWG)
  • Liste tom Brook (LtB)
  • Einzelwahlvorschlag Roß

 

V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen des § 21 NKWG und des § 32 NKWO entsprechen.

 

VI. Einreichung der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 26.07.2021, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter des Landkreises Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, einzureichen.

 

VII. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hin­gewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 14.06.2021 bei der Niedersächsischen Landeswahileiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen. Die Vorschriften des § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

 

Aurich 26. Februar 2021