Rundschreiben Nr.03/2012

Gemeinde Baltrum
Rundschreiben Nr.03/2012
Die Bürgermeisterin Baltrum, 11. Juli 2012

WURFSENDUNG AN ALLE BRIEFABHOLER

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe
-Hinweise für Vermieter-
Wir müssen mit knapp 500 Einwohnern eine Infrastruktur erhalten und aufbauen, die aufgrund unseres Gästeaufkommens für ca. 4.500 Einwohner ausgerichtet sein muss. Die Einnahmen aus der Kurtaxe und dem Fremdenverkehrsbeitrag sind daher mit Abstand die wichtigste Einnahmequelle.

Die erheblichen Investitionen der letzten Jahre haben schon viel gebracht, müssen aber noch fortgesetzt werden, wie z. B. der Schulumbau und die Errichtung eines Blockheizkraftwerks. Das ist nur umzusetzen, wenn wir die finanzielle Situation verbessern. Dazu bedarf es aber einer Zusammenarbeit aller Baltrumer und deshalb möchten wir Sie und insbesondere auch die Zweitwohnungsbesitzer bitten, Ihrer Pflicht zur Einziehung der Kurtaxe ernsthaft nachzukommen. Zuwiderhandlungen müssen leider mit Bußgeldern geahndet werden.

Denken Sie daran, dass der von Ihnen geleistete Aufwand zur Einziehung der Kurtaxe letztendlich uns allen und damit auch Ihnen zugutekommt. Wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, haben wir eine gute Chance unser schönes Baltrum für die Zukunft zu rüsten. Auch die ehrlichen Angaben zur Fremdenverkehrsabgabe sind wichtig. Bitte weisen Sie Ihre Gäste darauf hin, dass bei Vorlage der Kurkarte der Eintritt in das Sindbad für jeweils zwei Stunden täglich frei ist. Auch das Mieten eines Strandkorbs ist nur bei Vorlage einer gültigen Kurkarte möglich. Daher sollten Sie die Kurkarten möglichst zeitnah an Ihre Gäste aushändigen.

Neues Niedersächsisches Gaststättengesetz
Zum 01. Januar 2012 ist das neue Nds. Gaststättengesetz in Kraft getreten. Die Verfahrensweisen bei der Anzeige usw. haben sich gänzlich geändert. Das gilt auch für die sog. Tagesgestattungen (Straßen-, Dorffeste, Partys, usw.). Auf der Hompage der Gemeinde finden Sie unter Service – Rundschreiben & Amtliches nähere Ausführungen hierzu, sowie auch entsprechende Anzeigeformulare, die am Bildschirm ausgefüllt und dann nach dem Ausdruck unterzeichnet bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese Anträge sind spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gez.
A. Wietjes-Paulick
Bürgermeisterin