Rundschreiben Nr.02/2014

Gemeinde Baltrum
Rundschreiben Nr.02/2014
Der Bürgermeister Baltrum, 01. Juli 2014

WURFSENDUNG AN ALLE BRIEFABHOLER

 

Dorferneuerung Baltrum 
Bürgersprechstunde zur Förderung privater Vorhaben
am 10. Juli 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Über das Landesprogramm „Dorferneuerung“ können nicht nur öffentliche, sondern auch private Maßnahmen finanziell unterstützt werden. Da aber die drei wesentlichen Fördervoraussetzungen − 1. landwirtschaftliches Gebäude, 2. unter Denkmalschutz stehendes Gebäude oder 3. Ortsbild typisches Gebäude − für die Häuser auf Baltrum kaum oder gar nicht zutreffen, hat das für die Förderung zuständige Amt für Landentwicklung Aurich (AfL) unter der Dezernatsleitung von Frau Anja Thomßen einen speziell auf Baltrum zugeschnittenen Kriterienkatalog entwickelt. Dieser Kriterienkatalog soll nun bei der Prüfung der Förderfähigkeit von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung nach der geltenden Richtlinie (ZILE) angewendet werden. Folgende Gebäude und Maßnahmen könnten nun je nach Lage des Einzelfalls gefördert werden:

Grundsätzlich sollen alle Bauten, die vor dem II. Weltkrieg errichtet wurden, auf die Förderfähigkeit beantragter Mittel geprüft werden. Neuere Bauwerke vor allem aus der Zeit der 1950er bis frühen 1970er Jahre, die nicht ohnehin schon in der Kategorie der im 1950er-Jahre-Stil errichteten Häuser als förderungswürdig gelten, sollen im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit geprüft werden, wenn sie zur Bereicherung des Siedlungsbildes beitragen. Die Sanierung von Dachgauben kann dann gefördert werden, wenn sie in ihrer Ausführung und Form zu einer Aufwertung des betreffenden Hauses führen.

Anbauten, Veranden, Vorbauten und Überdachungen können als förderfähig angesehen werden, wenn sie gestalterisch zum Hauptgebäude passen und sich dessen Stil darin widerspiegelt. Wenn sich das Hauptgebäude dagegen in einem eindeutig nicht-förderfähigen Zustand befindet, kann auch ein Ergänzungsbau nicht in den Genuss einer Förderung kommen.

Balkonbalustraden bzw. -verkleidungen sollen die Erscheinungsweise eines Hauses nicht dominieren. Das ist in all jenen Fällen beispielsweise der Fall, in denen die Balkone durch Farben und Materialien der Balkonverkleidung die Aufmerksamkeit schon von Weitem auf sich ziehen. Deshalb sollen sog. Rück- und Umbauten gefördert werden. Massivere Verkleidungen aus Holz oder Kunststoff können nicht gefördert werden. Bevorzugt gefördert werden sollen Balkonverkleidungen aus Glas (ganz oder halb durchsichtiges Material) oder leicht erscheinende Metallkonstruktionen, wie sie ja bereits schon häufig auf Baltrum zu finden sind.

Die vielen der Grundstückseingrenzung dienenden Zäune schaffen oft einen unruhigen Eindruck, der der Offenheit der Insel widerspricht. Wenn es also möglich ist, diese Zäune zu entfernen und sie durch Anpflanzungen zu ersetzen, wären diese förderfähig, allerdings nur, wenn sie standorttypisch sind. Damit ist auch die Gestaltung von Gärten förderfähig, wenn sie zu einer gestalterischen Aufwertung des Straßen- oder Ortsbildes führt.

Mit dem neuen Kriterienkatalog steigen die Chancen privater Antragsteller, in den Genuss von Fördermitteln des Landes Niedersachsen zu kommen. Dennoch wird es keinen Automatismus geben. Jeder Einzelantrag wird gründlich geprüft und sehr geringe Investitionssummen werden nicht bezuschusst. Die Bagatellgrenze einer Zuwendung liegt bei Privaten bei 2.500 €. Bei einer Förderhöhe von 30 % der Kosten müssten die privaten Antragsteller für ihre geplante Maßnahme also mindestens 8.500,– Euro investieren.

Das Amt für Landentwicklung Aurich, Frau Thomßen, und die Planungsbüros Institut für Umweltforschung sowie Greiser und Partner möchten zusammen mit der Gemeinde Baltrum diejenigen, die einen Antrag auf Förderung stellen wollen, die Möglichkeit geben, sich vorher über eine mögliche Förderung ihres geplanten Projektes beraten zu lassen. Dazu wird am 10. Juli zwischen 14.00 und 17.00 Uhr eine Bürgersprechstunde im Baltrumer Rathaus stattfinden. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine kurze Anmeldung bei Frau Prieb, Tel.: 8021, gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Harm Olchers
Allg. Vertreter des Bürgermeisters