29.03.2021 Kontrolle des Beherbergungsverbots

Die Gemeinde Baltrum weist aus aktuellem Anlass nochmals darauf hin, dass auf Grundlage der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung

der Betreiberin oder dem Betreiber

– einer Beherbergungsstätte oder einer ähnlichen Einrichtung,
– eines Hotels,
– eines Campingplatzes oder
– eines Bootsliegeplatzes

sowie

– der gewerblichen oder privaten Vermieterin oder
– dem gewerblichen oder privaten Vermieter einer Ferienwohnung oder eines

Ferienhauses

Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt ist.

In diesem Zusammenhang wird besonders darauf hingewiesen, dass unter dieses Verbot ausdrücklich auch die Nutzung einer Zweitwohnung zu vorgenannten Zwecken fällt, solange diese nicht durch die/den berechtigten Eigentümer/in selbst erfolgt. Sowohl eine entgeltliche als auch eine unentgeltliche Überlassung von Zweitwohnungen an Dritte ist verboten.

Die Gemeinde Baltrum schließt sich außerdem dem in der Niedersächsischen Corona-Verordnung verankerten Appell der Landesregierung an, wonach private Reisen einschließlich tagestouristischer Ausflüge sowie private Besuche unbedingt zu unterlassen sind.

Die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen wird verstärkt kontrolliert. Insbesondere die Fahrgäste der Reederei und des Töwerland-Express werden um Verständnis für etwaige Verzögerungen bei der An- und Abreise gebeten.

Führen Sie bitte stets Ihre Dauer-/Jahreskurkarte oder einen Handwerkernachweis (ausgestellt von der Firma mit Angabe des Namens des Handwerkers, des Arbeitsortes und den Kontaktdaten des Arbeitgebers) mit sich. Verzichten Sie zum Schutze von Dritten auf Begleitpersonen.

Baltrum, den 29. März 2021

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

Olchers