22.07.2021 Öffentliche Bekanntmachung zur Anzahl von benötigten Unterstützungsunterschriften für die Kommunalwahlen

Öffentliche Bekanntmachung

zur Anzahl von benötigten Unterstützungsunterschriften zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 12. September 2021

 

Für die Wahlvorbereitungen der Kommunalwahlen am 12. September 2021 weise ich hinsichtlich der Wahlvorschläge und in Bezug auf meine Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die obigen Wahlen vom 08.02.2021 auf die geänderte Rechtslage hin:

Vor dem Hintergrund der Vorbereitungen der Kommunalwahlen unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Änderung des Nds. Landeswahlgesetzes, des Nds. Kommunalwahlgesetzes und des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, welches im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23 vom 18. 06. 2021 veröffentlicht wurde und dessen Artikel 2 mit Verkündung im obigen Blatt in Kraft tritt.

Dies regelt die Einfügung eines neuen § 52 d Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG). Danach wird für die Wahlen der Abgeordneten (Wahl der Vertretungen) am 12. September 2021 die nach § 21 Abs. 9 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 u. Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften reduziert, für die Gemeinde Baltrum bedeutet dies 4 benötigte Unterstützungsunterschriften.

Hinsichtlich der Pflicht zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften wird auf die Bekanntmachung der Wahlleitung vom 01.03.2021 (hier Nr. III) verwiesen.

 

26579 Baltrum, 21.07.2021

 

Olchers