18.02.2022 – Rundschreiben des Bürgermeisters

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 18.02.2022

 

R u n d m a i l    2 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen zur für Sie zur Kenntnis:

 

Hinweis auf mögliche Gefahrenquellen am Strand und den Randdünen

Auf Grund der aktuellen Wetterlage ist es am Nordstrand der Insel durch die Stürme und hohen Wasserstände der letzten Zeit zu starken Sandabträgen gekommen, wodurch sich auch Abbruchkanten gebildet haben. Bitte halten Sie hierzu zur eigenen Sicherheit ausreichend Abstand und achten Sie bitte auch auf eventuell dort spielende Kinder, damit sich dort keine Personen verletzen oder gar verschüttet werden. Weisen Sie Ihre Kinder und auch Gäste bitte hierauf hin.

 

Zensus 2022

Im Verlauf des Jahres 2022 finden Haushaltsbefragungen im Rahmen der Mikrozensusbefragung statt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind von erheblicher Bedeutung für eine effektiven Förderung einzelner Bevölkerungsgruppen durch Politik und Gesellschaft. Die Interviews werden überwiegend telefonisch durchgeführt. Die Gemeinde Baltrum hat keinen Einfluss auf die Befragung und benennt auch keine zu befragenden Personen. Gleichwohl bitten wir darum, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten bei ihrer ehrenamtlichen Tätigen zu unterstützen.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass neben einer Anmeldung, auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem  Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.

 

Osterfeuer 2022

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich gehen davon aus, dass die Osterfeuer als Brauchtumsfeuer in diesem Jahr unter den dann geltenden Corona-Rahmenbedingungen stattfinden können. Jede einzelne Kommune kann sich einschränkende Bestimmungen für die Durchführung vorbehalten. Sollte dieses für uns in Frage kommen, werden wir rechtzeitig darauf hinweisen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes grundsätzlich bis Ende Februar eines Jahres erlaubt ist, Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Sollten Bäume und/oder Sträucher von privaten oder öffentlichen Grundstücken in den öffentlichen Raum ragen, achten Sie auf einen angemessenen Rückschnitt, damit Passanten, Fuhrwerke, wie auch Feuerwehr und Rettungsdienst ungehindert passieren können. Danke.

 

Cuore

Es ist soweit, das Team um Dr. Martin Döring kommt auf die Insel um die Kartierung der Insel zu erstellen und eine Interviewstudie zur Sturmwahrnehmung der Baltrumerinnen und Baltrumer durchzuführen. Ab dem 28. Februar sind sie auf der Insel.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers