12.02.2021 Aufforderung zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern

Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern für das Wahlgebiet der Gemeinde Baltrum

 

Die in der Gemeinde Baltrum vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum

12.03.2021

Wahlberechtigte des oben genannten Wahlgebiets als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12. September 2021 vorzuschlagen.

 

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzerinnen/Beisitzer (§ 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes –NKWG-).

 

Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber und Vertrauenspersonen sowie stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nach § 13 Abs. 2 NKWG ein Wahlehrenamt nicht innehaben.

 

Die Berufung zu einem Wahlehrenamt können nach § 13 Abs. 3 NKWG ablehnen:

  1. die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtags und der Landesregierung,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
  3. Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichen Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
  6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.

 

26579 Baltrum, 12.02.2021

 

Olchers