05.03.2021 Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung der Wahlleitung

Für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 gebe ich aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) folgendes bekannt und fordere zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf:

  1. Zahl der Vertreterinnen/Vertreter: -Ratsmitglieder-   -Höchstzahl der Bewerberinnen / Bewerber je Wahlvorschlag-

Rat der Gemeinde Baltrum                          -8-                                                      -13-

  1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:

Im Wahlgebiet besteht ein Wahlbereich: 001 Gemeinde Baltrum.

  • Unterschriften für Wahlvorschläge:

Jeder Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl muss von mindestens -10- Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen

(§ 21 Abs. 9 NKWG).

Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 NKWG die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge:

Christlich Demokratische Union Deutschlands                                -CDU-

Sozialdemokratische Partei Deutschlands                                       -SPD-

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                                                    -GRÜNE-

Freie Demokratische Partei                                                          -FDP-

DIE LINKE Niedersachsen                                                          -DIE LINKE-

Alternative für Deutschland                                                          -AfD-

Wählergruppe Baltrum 21                                                             -BALTRUM 21-

Wählergruppe Gemeinsam für Baltrum                                           -GfB-.

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.

  1. Inhalt und Form der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen:

Die Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen für die Wahl der Vertretungen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff NKWG und der §§ 32 ff NKWO entsprechen.

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin / eines Einzelbewerbers (Einzel-wahlvorschlag) darf nur den Namen dieser Bewerberin / dieses Bewerbers enthalten.

  1. Einreichung der Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen:

Die Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 26.07.2021, 18.00 Uhr beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Baltrum, Rathaus,

Zimmer E 3, oder im Wahlamt, Zimmer E1, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, einzureichen.

  1. Wahlanzeige:

Parteien, die nicht unter Punkt III. aufgeführt sind, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 Abs. 1 NKWG bis zum 14.06.2021 der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

 

26579 Baltrum, den 01.03.2021

 

Olchers

Gemeindewahlleiter