04.06.2021 Rundschreiben des Bürgermeisters

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    1 3 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

die Insel füllt sich merklich, was mich veranlasst, nochmals auf die bestehende Testpflicht hinzuweisen:

 

  1. Vor der Nutzung einer Beherbergungsstätte oder einer ähnlichen Einrichtung, eines Hotels, eines Campingplatzes, einer Anlage für Bootsliegeplätze oder einer Ferienwohnung oder eines fremden Ferienhauses hat der Nutzer (der Gast) einen Test nach den Vorgaben der CoronaVO durchzuführen und das negative Testergebnis (seinem Vermieter) vorzulegen.
  2. Wenn dieses Ergebnis nicht vorgelegt wird, ist das Nutzungsverhältnis (Vermietung) sofort zu beenden.
  3. Ein negatives Testergebnis sollte bei Ankunft vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  4. Ein weiterer Test ist nach 48 Stunden nach Anreise durchzuführen, wenn der Aufenthalt auf der Insel weniger als eine Woche beträgt (z.B. Wochenende).
  5. Bei einer Verweildauer ab einer Woche sind wöchentlich zwei Tests während der Nutzungsdauer durchzuführen.
  6. Bei Vorliegen einer Impfdokumentation oder eines Genesenennachweises kann eine Testung entfallen.
  7. Nutzen Sie auch bitte die örtlichen Testmöglichkeiten für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und seien auch Sie als Arbeitgeber und/oder Vermieter ein Vorbild.

 

Sollten Sie Fragen zu den Ausführungen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

 

Ihr

 

Harm Olchers